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Festspielhaus: 500.000-Euro-Architekturauftrag wurde direkt vergeben

Festspielhaus Bregenz: 500.000-Euro-Architekturauftrag wurde direkt vergeben.
Festspielhaus Bregenz: 500.000-Euro-Architekturauftrag wurde direkt vergeben. ©APA
Keine öffentliche Ausschreibung der Architekturleistungen bis zur Einreichplanung - Vergabe erfolgte direkt an Dietrich Untertrifaller - die Stadt bezieht sich auf ein Rechtsgutachten, wonach dies im speziellen Fall möglich sei - die darauffolgende Ausführungsplanung für die 55 Millionen Euro teure Sanierung und Erweiterung werde zweistufig und EU-weit ausgeschrieben

Wirtschaftspresseagentur.com - Kürzlich gab die Stadt Bregenz bekannt, dass beim Festspielhaus Bregenz in absehbarer Zeit eine dritte Baustufe anstehe. Das Investitionsvolumen für die Sanierung der Gebäudehülle und der technischen Infrastruktur sowie für einen Zubau liege bei rund 55 Millionen Euro. Zur Vorbereitung dieser Maßnahmen wurde an das Bregenzer Architekturbüro Dietrich Untertrifaller ein Auftrag für die dafür erforderlichen Architekturleistungen bis hin zur Einreichplanung vergeben.

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Nach Informationen der Wirtschaftspresseagentur.com erfolgte die Vergabe dieses rund 500.000 Euro netto schweren Auftrages an Dietrich Untertrifaller ohne öffentliche Ausschreibung, also im Zuge einer Direktvergabe.

Entspricht Vergabe dem Vergabegesetz?

Jetzt steht nicht nur in Architektenkreisen die Frage im Raum, ob ein Auftrag in Höhe von rund einer halben Million Euro durch die Stadt Bregenz als Bauherrin direkt ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden kann. Denn die Vergabe eines Auftrages mit einer doch beachtlichen Höhe ohne öffentliche Ausschreibung könnte mitunter dem Bundesvergabegesetz widersprechen. Bei der Vergabe an Dietrich Untertrifaller muss man allerdings wissen, dass das Architekturbüro bereits bei den ersten beiden Baustufen beim Festspielhaus beteiligt war.

Eigenes Rechtsgutachten eingeholt

Die Stadt Bregenz hat diese juristische Tretmine offenbar im Vorfeld erkannt und abgeklärt. Wie Stadtamtsdirektor Klaus Feurstein auf wpa-Anfrage erklärte, habe die Stadt bereits im Frühsommer 2019 diesbezüglich ein Rechtsgutachten eingeholt. Aus dem Gutachten der unter anderem auf Vergaben spezialisierten Wiener Rechtsanwaltskanzlei Estermann Pock gehe hervor, dass in dem konkreten Fall die Direktvergabe an das Architekturbüro rechtlich vertretbar erscheine. Das hänge insbesondere mit den vorangegangenen Aufträgen für Dietrich Untertrifaller rund um das Festspielhaus zusammen. So sei es möglich, die hohe architektonische Qualität und 'Handschrift' des Architekten bei diesem komplexen Baubestand zu erhalten, sagte Feurstein.

Nur bis zur Einreichplanung ist die Direktvergabe möglich

Allerdings, so Klaus Feurstein, gelte die Direktvergabe der Architekturleistungen nur bis zur Einreichplanung. Alle weiteren dafür notwendigen Planungen (Ausführungsplanung etc.) für die 55 Millionen Euro teure Sanierung und teilweise Erweiterung des Festspielhauses werden dann zweistufig und EU-weit ausgeschrieben.

Die Finanzierung des Gesamtprojektes erfolgt schlussendlich über die Subventionsgeber Bund, Land Vorarlberg und Stadt Bregenz. Auch die Bregenzer Festspiele sind dabei finanziell mit von der Partie. Die Umsetzung ist für 2021 bis 2024 geplant.

(Wirtschaftspresseagentur)

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