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Festplattenabgabe: Industrie nach OGH-Entscheid für GIS-Aufschlag

Mit den 50 Cent an "Kulturbeitrag" sollen alle legalen Kopien abgedeckt sein.
Mit den 50 Cent an "Kulturbeitrag" sollen alle legalen Kopien abgedeckt sein. ©BilderBox
Nach der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum Urheberrecht warten die in der "Plattform für modernes Urheberrecht" organisierten Hardwarehersteller mit einem neuen Vorschlag anstelle der kritisierten Festplattenabgabe auf: Als "Kulturabgabe" soll die GIS monatlich von jedem Haushalt 50 Cent einheben. Damit könnten jährlich 22 Mio. Euro an die Verwertungsgesellschaften fließen.

Das Verfahren zwischen Hewlett Packard (HP) und austro mechana war vom OGH an das Erstgericht zurückverwiesen worden. “Aus unserer Sicht bedeutet das Ganze: Zurück an den Start. Das bedeutet wieder Rechtsunsicherheit für viele Jahre”, unterstrich Gregor Gessner von HP vor Journalisten. Man rechne frühestens im Frühling 2016 mit einem letztinstanzlichen Urteil.

50 Cent an “Kulturbeitrag”

Deshalb habe man nun das Alternativmodell erarbeitet, so Martina Friedl von Samsung. Demnach solle jeder Haushalt monatlich 50 Cent an “Kulturbeitrag” zahlen, die durch die GIS eingehoben würde. In Summe spräche man hier von bis zu 22 Mio. Euro. Dies liege deutlich unter den projektierten 90 Mio. Euro Kosten für die Konsumenten bei der Festplattenabgabe.

Kosten für legale Kopien abgedeckt

Als Aufsichtsbehörde schlägt die Initiative die im Bundeskanzleramt angesiedelte Medienbehörde KommAustria vor. Diese solle auch den jeweils gültigen Tarif festlegen und nicht mehr wie bisher die interessensgeleitenden Verwertungsgesellschaften. Mit den 50 Cent sollen alle legalen Kopien abgedeckt sein und im Gegenzug neben der projektierten Festplattenabgabe auch die Leerkassettenvergütung und die Reprografievergütung auf Drucker und Co entfallen.

Belastung für Verbraucher geringer

Das vorgeschlagene Modell vereine zahlreiche Vorteile: Man sei unabhängig von technischen Geräten, da auch dann von den Konsumenten gezahlt würde, wenn diese etwa Cloudcomputing anstelle der haptischen Festplatte nutzten. In Summe sei die Belastung für die Verbraucher aber geringer, österreichische Arbeitsplätze im Handel würden geschützt, da die Abwanderung in den Onlinehandel gebremst werde, und der Verwaltungsaufwand sei geringer, was wiederum die Ausschüttung an die Künstler erhöhe. Überdies könnten anders als bei der Festplattenabgabe sozial Schwache ausgenommen werden.

Mit Vergangenheit abschließen

Noch sei nichts mit der Politik oder den Verwertungsgesellschaften akkordiert, man sei aber zuversichtlich, mit einer verhärteten Vergangenheit abschließen zu können. “Ich hoffe, dass unsere neue Regierung dynamisch unterwegs ist”, so Gessner. In diesem Falle könne die Neuregelung schnell eingeführt werden. (APA)

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