AA

Fenstersturz von Kleinkind in NÖ: Keine Fahrlässigkeit

Das Mädchen hatte mehrere Kindersicherungen überwunden.
Das Mädchen hatte mehrere Kindersicherungen überwunden. ©pixabay.com (Sujet)
Im Juli stürzte ein einjähriges Mädchen aus dem Fenster einer Wohnung in NÖ und wurde schwer verletzt. Nun wurde das Verfahren gegen die Eltern eingestellt.
Kind auf dem Weg der Besserung
Einjährige stürzte vier Meter ab

Im Fall einer Einjährigen, die im Juli in Herzogenburg (Bezirk St. Pölten-Land) aus einem Fenster gestürzt war, hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren eingestellt. Es konnte keine Fahrlässigkeit der Eltern festgestellt werden, sagte Sprecher Leopold Bien auf APA-Anfrage.

Vorfall war "nicht vorhersehbar": Verfahren eingestellt

Die Anklagebehörde hatte den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung geprüft.

Der Vorfall vom 27. Juli war laut dem Sprecher "nicht vorhersehbar". Das Mädchen sei, während die Eltern für drei Minuten in der Küche waren, in das Kinderzimmer gegangen und habe auch etliche Kindersicherungen überwunden.

Mädchen stürzte aus dem Fenster

Die Einjährige war aus dem zum Lüften geöffneten und mit einem Fliegengitter versehenen Fenster knapp vier Meter auf die Garageneinfahrt des Einfamilienhauses gefallen. Sie wurde im SMZ Ost in Wien behandelt.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Fenstersturz von Kleinkind in NÖ: Keine Fahrlässigkeit
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen