Im Fall einer Einjährigen, die im Juli in Herzogenburg (Bezirk St. Pölten-Land) aus einem Fenster gestürzt war, hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren eingestellt. Es konnte keine Fahrlässigkeit der Eltern festgestellt werden, sagte Sprecher Leopold Bien auf APA-Anfrage.
Vorfall war "nicht vorhersehbar": Verfahren eingestellt
Die Anklagebehörde hatte den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung geprüft.
Der Vorfall vom 27. Juli war laut dem Sprecher "nicht vorhersehbar". Das Mädchen sei, während die Eltern für drei Minuten in der Küche waren, in das Kinderzimmer gegangen und habe auch etliche Kindersicherungen überwunden.
Mädchen stürzte aus dem Fenster
Die Einjährige war aus dem zum Lüften geöffneten und mit einem Fliegengitter versehenen Fenster knapp vier Meter auf die Garageneinfahrt des Einfamilienhauses gefallen. Sie wurde im SMZ Ost in Wien behandelt.
(APA/Red)