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Feldkirch: Mann (61) bot Achtjähriger Geld für sexuelle Handlung

Der Mann wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Der Mann wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. ©Pixabay/Stiplovsek/Symbolbild
Zwei Jahre Haft für vielfach Vorbestraften: 61-Jähriger wollte, dass Achtjährige ihn im Intimbereich berührt.

Von Seff Dünser/NEUE

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Der Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen im Juni 2019 in Feldkirch auf der Straße ein achtjähriges Mädchen angesprochen und festgehalten, das sich auf dem Heimweg von der Schule befand. Demnach sagte der 61-Jährige zu der Volksschülerin, er gebe ihr 200 Euro, wenn sie mit ihm mitkomme und in seiner Wohnung sein Geschlechtsteil berühre. Das Kind ging nicht mit ihm mit, sondern lief davon.

Zwei Jahre Gefängnis für 61-Jährigen

Dafür wurde der bereits mit 33 Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Der Strafrahmen betrug null bis drei Jahre Haft. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin Bedenkzeit in Anspruch nahm.

Zivilcourage

Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte dem Mädchen 200 Euro zu bezahlen. Für das Kind müsse der Vorfall ein Albtraum sein, sagte Richter Martin Mitteregger. Der Strafrichter bedankte sich bei zwei türkischstämmigen Bauarbeitern für ihre Zivilcourage. Sie waren eingeschritten, als das Kind weinend vom Angeklagten wegging. Zusammen mit einem deutschen Bauarbeiter hielten die jungen Männer den Beschuldigten fest. Und sie fragten das Mädchen, was vorgefallen sei. Der Richter folgte den Angaben der Belas­tungszeugen. Der Angeklagte behauptete, er habe zu der Schülerin nur gesagt, sie solle wegen des Lkw-Verkehrs aufpassen.

Verurteilung auch wegen Diebstahls

Verurteilt wurde der im Osten Österreichs aufgewachsene Angeklagte auch wegen Diebstahls. Er hat nach Ansicht des Richters im September 2019 in einem Feldkircher Tankstellenshop zwei Weinflaschen im Wert von rund fünf Euro gestohlen.

Noch nicht geurteilt wurde über die angeklagte Sachbeschädigung. Weil seine Feldkircher Freundin mit ihm Schluss gemacht hatte, soll der 61-Jährige die Windschutzscheibe des Autos der 53-Jährigen eingeschlagen haben.

(Red.)

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