Fehlende Pflegegeldleistungen: Gericht korrigiert gravierende Fehler bei Einstufung
Frau B. und Herr W., beide aus Vorarlberg, standen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, nachdem ihre Pflegebedarfe von den zuständigen Versicherungen massiv unterschätzt wurden. Beide wurden ursprünglich der niedrigsten Pflegegeldstufe 1 zugeordnet, obwohl sie einen deutlich höheren Unterstützungsbedarf hatten. „Ohne gerichtliches Eingreifen hätten wir das nicht geschafft“, so einer der Angehörigen.
Gerichte revidieren Einstufungen - Massive Fehleinschätzung
Nach einer erfolgreichen Klage wurden die Fälle nun neu begutachtet. Unabhängige Gutachten bestätigten, dass Frau B. aufgrund ihres Gesundheitszustands in Pflegestufe 6, Herr W. in Pflegestufe 5 eingestuft werden musste. Die Korrektur bedeutet für beide Betroffenen nun deutlich höhere finanzielle Unterstützungsleistungen.
Unterschätzte Pflegebedarfe und systematische Probleme
„Die ursprünglichen Einstufungen der Versicherungen waren ein gravierender Fehler“, erklärte Bernhard Heinzle, Präsident der Arbeiterkammer Vorarlberg. Eine Schwachstelle sei die fehlende Einbindung der pflegenden Angehörigen in den Begutachtungsprozess. Heinzle betonte: „Gerade ihre Einschätzungen sind oft entscheidend für eine gerechte Einstufung.“
In den Gerichtsverfahren wurde deutlich, dass die pflegenden Angehörigen in den ursprünglichen Gutachten nicht angehört worden waren. Das trug wesentlich zu den Fehlentscheidungen bei. „Es ist inakzeptabel, dass die Realität des Pflegealltags so ignoriert wird“, kritisiert Heinzle.
Familien kämpfen um Gerechtigkeit
Die Söhne der Betroffenen schilderten die Belastung, die mit der fehlerhaften Einstufung einherging. Neben den hohen Kosten, die nicht gedeckt wurden, war der bürokratische Kampf eine zusätzliche Herausforderung. Mithilfe gerichtlicher Gutachten und präzisen Dokumentationen der Pflegezeiten konnten sie jedoch beweisen, wie hoch der tatsächliche Pflegeaufwand war.
Pflegegeld: Mehr Struktur und Transparenz gefordert
Die Fälle werfen ein Schlaglicht auf strukturelle Probleme in der Einstufung von Pflegebedarfen. Experten fordern dringend Reformen. Neben der Einbindung von Angehörigen müssten auch die Qualitätsstandards der Gutachten angehoben werden, um eine realistischere Einschätzung von Beginn an zu gewährleisten.
Pflege-Tagebuch als Werkzeug für Betroffene
Ein entscheidender Faktor in diesen Fällen war die detaillierte Dokumentation des Pflegeaufwands. Das sogenannte „Pflege-Tagebuch“ hilft Angehörigen, die Pflegezeit und -intensität festzuhalten und kann in Streitfällen als wichtiges Beweismittel dienen. „Genaue Aufzeichnungen machen oft den Unterschied“, erklärte Sozialrechtsexpertin Dr. Katharina Fürweger.
(VOL.AT)