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Fast jeder zweite Arbeitnehmer psychisches Wrack

Gestresst, überarbeitet: fast jeder zweite Arbeitnehmer betroffen
Gestresst, überarbeitet: fast jeder zweite Arbeitnehmer betroffen ©BilderBox
40 Prozent aller österreichischen Arbeitnehmer weisen starke psychische Belastungen auf, wie die Arbeiterkammer Oberösterreich ermittelt hat.

Nachdem sich die Krankenstände seit 1994 verdreifacht haben, ist es von Bedeutung, Ursachen und Folgen zu ermitteln und den Weg für entsprechende Maßnahmen zu ebnen. Die drei Berufsgruppen, die am stärksten zu psychischen Belastungen führen, sind Bau- und Fabriksarbeiter sowie die Kassierertätigkeit mit rund 40 Prozent. Geschäftsführer hingegen sind weit unterhalb platziert, wobei 21 Prozent Probleme haben. Auch Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund sind häufig von diesen psychischen Schwierigkeiten betroffen. Darunter leiden 43 Prozent der türkischen und 35 Prozent der ex-jugoslawischen Bevölkerung.

Stress und Zeitdruck schuld

Zu den geistigen Belastungen werden sechs Kategorien, darunter Stressempfinden, Demotivation, Unfähigkeit zum Abschalten, Depressivität, Sinnverlust und Gereiztheit, gezählt. Wenn Arbeitnehmer an drei dieser Gruppen leidet, so gilt er als psychisch stark belastet. Das Stressempfinden zählt dabei zum häufigsten Problem mit 68 Prozent. “Es lassen sich jedoch keine groben Geschlechterunterschiede feststellen. Die Belastungen müssen vielmehr auf die berufliche Ebene rückgeführt werden”, erläutert Sozialforscher Reinhard Raml im pressetext-Gespräch.

Als Hauptursache psychischer Belastungen wird mit 21 Prozent der Zeitdruck angegeben. “Das kann durch die Wirtschaftskrise bedingt sein. Aber auch die Arbeitsbedingungen haben sich geändert, wodurch ein höherer Arbeitsdruck entsteht”, erklärt Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, gegenüber pressetext.

Novelle des Arbeitnehmerschutzgesetzes

Psychische Belastungen können in weiterer Folge zu physischen Funktionsstörungen führen. Muskelverspannungen, Kreuzschmerzen und Erschöpfung sind dabei die am häufigsten auftretenden Beschwerden.

Die Novelle des Arbeitnehmerschutzgesetzes verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern dazu, physische sowie psychische Belastungen dieser systemisch zu evaluieren und zu dokumentieren, um Präventionsmaßnahmen für Risiken, wie beispielsweise Änderungen von Arbeitsabläufen, zu gewährleisten. Auch Gefahren für psychische Belastungen im Unternehmen müssen beurteilt werden. (pte Austria)

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