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Gewisse Familienmitglieder können nun leichter die Vorarlberger Grenze passieren

Die Grenze nach Deutschland oder in die Schweiz ist in besonderen Ausnahmefällen ab sofort leichter passierbar. Diese Personengruppen profitieren. Diese besonderen Gründe müssen gegeben sein.
Widerstand gegen die Staatsgewalt an der Grenze

Update: Wie das Land auf VOL.AT-Anfrage mitteilte, ist es sowohl österreichischen als auch deutschen Staatsbürgern seit Freitag wieder möglich, die Grenze aus familiären Gründen zu überqueren - für die Einreise nach Vorarlberg muss dafür allerdings eine Eigenerklärung beim Grenzübertritt vorgelegt werden (diese finden Sie hier).

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Ab sofort können Familienmitglieder und ausländische Personen bei Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis leichter die Grenze passieren. Gleiches gilt für Personen, die ein Tier in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt haben. Das haben Verhandlungen zwischen dem Land Vorarlberg und dem Bund ergeben.

Anstatt einem ärztlichen Zeugnis über die negative Coronavirus-Testung kann nunmehr eine Eigenerklärung an der Grenze vorgewiesen werden.

Besondere Gründe sind:

  • Als besondere familiäre Gründe sind beispielsweise Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder sowie eigener Kinder im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten definiert.
  • Auch zwingende Gründe der Tierversorgung lassen sich ab sofort anführen, um die Grenze leichter passieren zu können. Hier bedarf es ebenso einer Eigenerklärung. Für Pferdebesitzer bzw. -halter, die ihr Tier bzw. ihre Tiere in einem Stall außerhalb von Vorarlberg eingestellt haben, bedeutet diese Neuregelung eine wichtige Vereinfachung für den Grenzübertritt.

Diese neuen Vorgaben wurden bereits den Mitarbeitenden an den Grenzübergängen übermittelt.

„Wir sind froh um die Neuregelung im Sinne der Familien und des Tierwohls“, so Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Christian Gantner.

Paare können sich wieder treffen

Gute Nachrichten auch für Lebenspartnerschaften über die Grenzen von Deutschland und Österreich hinweg. Seit der Wiedereinführung der Grenzkontrollen konnten sich diese Paare nicht mehr treffen. Das ändert sich nun. „Es hatten sich in der vergangenen Woche Betroffene gemeldet, die um Unterstützung gebeten haben“, erklärt der Lindauer Landrat Elmar Stegmann. Das Landratsamt Lindau hat daraufhin die rechtliche Auslegung der gestern in Kraft getretenen Einreise-Quarantäneverordnung über das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüfen lassen. Dieses hat heute mitgeteilt, dass der Besuch eines Lebenspartners auch über die Landesgrenze hinweg möglich ist.

Laut Bayerischem Staatsministerium darf ein in Deutschland lebender Partner seinen Lebenspartner im Ausland besuchen, er muss jedoch innerhalb von 48 Stunden wieder nach Deutschland zurückkehren. Auch der im Ausland lebende Partner kann seinen Lebenspartner in Deutschland besuchen, unabhängig davon, ob er sich vor Grenzübertritt länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten hat.

Auch der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner hatte heute berichtet, dass aufgrund von Neuregelungen an der Grenze Lebenspartnern ein Besuch nun wieder gestattet ist.

(Red)

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