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Familienhärtefonds in Corona-Krise: Anträge können ab sofort gestellt werden

Anträge für den Familienhärtefonds können ab sofort gestellt werden.
Anträge für den Familienhärtefonds können ab sofort gestellt werden. ©Pixabay.com (Sujet)
Ab sofort können Anträge für den wegen der Corona-Krise von der Regierung aufgestockten Familienhärtefonds gestellt werden. Ein Informationsblatt und das Antragsformular stehen laut Familienministerin Christine Aschbacher auf der Webseite des Familienministeriums zur Verfügung. Familien können bis zu 1.200 Euro monatlich erhalten.

Voraussetzungen sind, dass der Hauptwohnsitz in Österreich liegt und zum Stichtag (28. Februar) für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wurde sowie mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil wegen der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren hat oder zur Kurzarbeit gemeldet wurde.

Voraussetzungen für Anspruch auf Familienhärtefonds

Für selbstständig Erwerbstätige gilt, dass mindestens ein Elternteil wegen der Krise in finanzielle Notsituation geraten ist und zum förderfähigen Kreis aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt. Zudem darf das aktuelle Einkommen der Familie eine bestimmte Grenze - gestaffelt nach Haushaltsgröße - nicht überschreiten.

Da die Obergrenze pro Familie und Monat 1.200 Euro beträgt und die Zuwendung für bis zu drei Monate möglich ist, bekommt eine Familie maximal 3.600 Euro. Die Höhe werde im Einzelfall geprüft und hängt von der Anzahl der Personen im gemeinsamen Haushalt und dem Alter der Kinder ab. Ziel sei eine "unbürokratische Abwicklung", so Aschbacher.

Antragsstellung bei Familienministerium

Der Antrag kann per E-Mail eingebracht werden. Erste Auszahlungen sollen Anfang Mai fließen.

Der Familienhärtefonds besteht übrigens schon länger. Im Vorjahr wurde daraus nur eine gute halbe Million Euro an 300 Familien ausgezahlt. Wegen der Corona-Krise erhöhte die Bundesregierung die Mittel auf 30 Mio. Euro. Auch eine neuerliche Aufstockung sei nicht ausgeschlossen.

AK verlangt Nachbesserung der Richtlinien

Die Arbeiterkammer (AK) hat eine Nachbesserung bei den vom Familienministerium am Mittwoch veröffentlichten Richtlinien für den Corona-Familienhärtefonds verlangt. Denn vor dem Stichtag (28. Februar) Arbeitslose, geringfügig Beschäftigte und getrennt lebende Eltern würden nicht berücksichtigt.

Der Fonds sei "eine wichtige Maßnahme", wie immer liege "der Teufel aber im Detail", wie AK-Präsidentin Renate Anderl meint. Etwa bekommen Familien nur Unterstützung, wenn mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der zum Stichtag 28. Februar beschäftigt war, durch die Corona-Krise seinen Job verloren hat bzw. infolge der Krise zur Kurzarbeit angemeldet wurde. "Was ist mit jenen Menschen, die bereits vor Ausbruch der Krise arbeitslos waren und jetzt noch weniger einen Arbeitsplatz finden, weil die Wirtschaft auf ein Minimum zurückgefahren werden musste?", fragte Anderl.

Geringfügige gehen leer aus

Zudem gehen auch jene leer aus, die geringfügig beschäftigt sind und durch die Corona-Krise ihren Job verloren haben. Geringfügig Beschäftigte erhielten nicht nur kein Arbeitslosengeld, sondern auch keine Zuwendungen aus dem Familienhärtefonds.

Auch sollte geklärt werden, was passiert, wenn der vom Kind getrennt lebende Vater infolge der Krise entweder arbeitslos geworden oder in Kurzarbeit ist und sich daher die Bezahlung der Alimente nicht leisten kann, so Anderl: "Für die Mutter bedeutet das erhebliche finanzielle Einbußen."

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(APA/Red.)

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