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Familie im Weinviertel erschossen: Verdächtiger zurechnungsfähig

Der Mann soll in einem Schloss in Bockfließ drei Famileinmitglieder ermordet haben.
Der Mann soll in einem Schloss in Bockfließ drei Famileinmitglieder ermordet haben. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Der 54-Jährige aus Bockfließ, der drei Familienmitglieder erschossen haben soll, ist laut Gutachten zurechnungsfähig.
Bluttat im Bezirk Mistelbach
54-Jähriger ist geständig
Stresssituation als Auslöser?

Der 54 Jahre alte Verdächtige, der im Dezember auf einem Anwesen im Bezirk Mistelbach drei Familienmitglieder erschossen haben soll, ist einem psychologischen Gutachten zufolge zurechnungsfähig. Wie Sprecher Friedrich Köhl am Mittwoch auf APA-Anfrage mitteilte, brachte die Staatsanwaltschaft Korneuburg Anklage wegen dreifachen Mordes gegen den Beschuldigten ein.

Bluttat auf Schloss in Bockfließ

Details zum psychologischen und zum toxikologischen Gutachten nannte Köhl nicht. Der Verdächtige habe ab Zustellung der Anklageschrift 14 Tage Zeit, um einen Einspruch beim Oberlandesgericht Wien zu erheben, erklärte der Sprecher. Geschehe dies nicht, werde die Hauptverhandlung durch das Landesgericht Korneuburg ausgeschrieben.

Bereits im Februar waren Ergebnisse des Obduktionsberichts bekannt geworden. Demnach schoss der 54-Jährige am 13. Dezember 2018 fünf Mal auf Personen, alleine drei Mal auf die 87 Jahre alte Stiefmutter. Die Schüsse seien allesamt aus unmittelbarer Nähe erfolgt. Bevor der Beschuldigte die Stiefmutter ins Visier nahm, soll er auf seinen 52 Jahre alten Bruder und danach auf seinen 92-jährigen Vater geschossen haben.

Verdächtiger war geständig

Der Verdächtige war bei der Einvernahme geständig. Sein Verteidiger Peter Philipp betonte, dass sein Mandant “äußere und innere” Geschwülste habe, die für eine gewisse Verwirrtheit in Stresssituationen sorgen und plädierte auf unzurechnungsfähig. Dem Juristen zufolge ging der Auseinandersetzung ein innerfamiliärer Streit über den Einbau eines Speiseliftes im Anwesen voran. Der Beschuldigte habe bezüglich des Umbaus keinen Konsens mit den zuständigen Behörden finden können.

(APA/red)

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