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Familie gequält und terrorisiert: 47-jähriger Wiener zu fünf Jahren Haft verurteilt

Über Jahre hinweg wurde die Familie von dem Mann gequält.
Über Jahre hinweg wurde die Familie von dem Mann gequält. ©APA/Sujet
"Unglaubliche, erschütternde Geschichte": Ein 47-jähriger Mann, der über Jahre hinweg in fast nicht fassbarer Form eine Familie tyrannisiert hatte, ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht rechtskräftig zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

“So unglaublich die Geschichte klingt und so erschütternd das alles ist, wir sind zu dem Schluss gekommen, dass alles so stimmt, wie es in der Anklageschrift steht”, stellte Richterin Martina Krainz am Ende des Beweisverfahrens fest.

Die Ermittlungen in diesem Fall waren in Gang gekommen, als im August 2012 eine Frau mit schwersten Verletzungen auf einer Straße in Wien-Floridsdorf aufgegriffen wurde. Im Spital wurden beidseitige Rippenbrüche, von Schrotkugeln herrührende Schusswunden am Schambein, von brennenden Zigaretten stammende Verletzungen und Blutergüsse am ganzen Körper festgestellt.

Wien-Floridsdorf: Tochter ebenfalls misshandelt

Wie Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich erklärte, war allein der Blutverlust infolge der zahlreichen Hämatome schon lebensbedrohlich. Eine zusätzliche Verletzung des Lungengewebes führte zu einem Nierenversagen, sodass das Leben der Frau bedroht war. Erst nach mehrwöchiger Behandlung auf der Intensivstation konnte sie Ende September aus dem Wilhelminenspital erlassen werden.

Da sie zunächst behauptete, die Identität ihrer Peiniger nicht zu kennen, ermittelten die Behörden vorerst gegen unbekannte Täter. Dass es sich dabei um ihren eigenen Lebensgefährten und einen 47 Jahre alten Freund der Familie gehandelt hatte, förderte erst die Tochter der Misshandelten zutage. Nachdem die 16-Jährige infolge des langen Krankenhausaufenthalts der Mutter zu Pflegeeltern gekommen war, vertraute sie diesen an, der 47-Jährige habe sie regelmäßig missbraucht und sie sei vom eigenen Vater zu diesem Zweck wiederholt zu dessen Gartenhaus chauffiert worden. Beide Männer wanderten daraufhin in U-Haft.

Frau zur Prostitution gezwungen

Es stellte sich heraus, dass der 47-Jährige seit 2008 ein regelrechtes Terror-Regime aufgezogen hatte. Am Anfang standen 300 Euro, die er der befreundeten Familie geborgt hatte. Als der 41-jährige Lagerarbeiter diesen Betrag nicht zurückzahlen konnte, zwang ihn der Ältere laut Anklage, seine Freundin der Prostitution zuzuführen und ihm die Tochter zur Befriedigung seiner sexuellen Gelüste zu überlassen.

Den gesamten Schandlohn der Frau kassierte der 47-Jährige. Wenn diese nicht parierte, setzte es Hiebe, Faustschläge und Tritte. Ihr Lebensgefährte leistete aus Furcht vor dem elffach Vorbestraften keinen Widerstand. Auch er soll Schläge abbekommen haben, wenn er nicht gehorchte. Einmal schoss ihm der 47-Jährige zur Warnung eine Schrotladung in den Unterleib.

Der psychisch beeinträchtigte 41-Jährige lieferte dem Mann sogar seine geistig entwicklungsverzögerte Tochter ab, wenn dieser danach verlangte. Die sexuellen Übergriffe fanden nicht nur im Gartenhaus, sondern auch im Kinderzimmer des Mädchens oder in einem Park ab, wo der Vater die Sonderschülerin auf telefonisches Geheiß absetzte.

Am Ende stand eine geplante “Strafaktion” gegen die Frau im Garten des 47-Jährigen, die sich widersetzt hatte. Der 47-Jährige und ihr eigener Lebensgefährte misshandelten die Frau aufs Schwerste, indem sie etwa derart heftig auf ihre Brust eintraten, dass im Spital die Schuhabdrücke zu sehen waren. Nachdem sie von ihr abgelassen hatten, taumelte die Frau auf die Straße, wo sie von einem Passanten bzw. Nachbarn aufgelesen wurde.

Höchstrafe für Peininger

“Es ist ein Riesenglück für meinen Mandanten, dass sie sich erholen konnte”, betonte die Verteidigerin des 47-Jährigen. Dies war durchaus auch in Bezug auf die strafrechtlichen Folgen gemeint: Da bei der Frau keine Dauerfolgen nachweisbar waren, kam der Haupttäter mit einem Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, Zuhälterei, Erpressung und – bezogen auf die 16-Jährige – Missbrauch einer wehrlosen bzw. psychisch beeinträchtigten Person davon. Dafür vorgesehener Strafrahmen: Maximal fünf Jahre. “Über etwas anderes als die Höchststrafe haben wir gar nicht nachgedacht”, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung.

Der Freund bzw. Vater der beiden Opfer erhielt wegen Beteiligung an der absichtlichen schweren Körperverletzung und des sexuellen Missbrauchs 15 Monate unbedingt. Bei ihm waren laut Gericht die untergeordnete Rolle, seine offensichtliche psychische Beeinträchtigung sowie seine Angst vor dem Haupttäter mildernd. Nach Verbüßung seiner Strafe wird er nicht zu seiner Familie zurückkehren können: Seine Lebensgefährtin hat sich inzwischen von ihm losgesagt.

Beide Männer wurden zusätzlich zu ungeteilter Hand zu einer finanziellen Wiedergutmachung verurteilt: Die Frau bekam 18.000 Euro zugesprochen, ihre Tochter 5.000 Euro.

(APA)

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