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Falter: Wiener Justizwachebeamter soll Insassen misshandelt haben

Der Beamte wurde von der Justizwacheanstalt Mittersteig abgezogen.
Der Beamte wurde von der Justizwacheanstalt Mittersteig abgezogen. ©APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Das Wiener Wochenmagazin "Falter" berichtet von Anzeigen gegen einen Justizwachebeamten, der in der Wiener Anstalt Mittersteig sowohl psychische als auch körperliche Gewalt gegen Insassen ausgeübt haben soll. Laut Innenministerium seien die Vorwürfe bereits "teilweise widerlegt".

Das Wiener Wochenmagazin "Falter" hat in seiner neuen Ausgabe (Mittwoch) von Vorwürfen gegen einen Justizwachebeamten der Justizanstalt (JA) Mittersteig in Wien berichtet. Der Mann wurde demnach von einem Beamten und der Anstaltsleiterin angezeigt, weil er psychisch kranke Insassen misshandelt haben soll. Laut Justizministerium wurden diese Vorwürfe jedoch "bereits teilweise widerlegt".

Als Konsequenz wurde der Beamte vorerst der JA Josefstadt zugeteilt. Ministeriumssprecherin Christina Ratz bestätigte diese Zuteilung auf APA-Anfrage, und informierte, dass Insassen der besagten Justizanstalt einem Bediensteten gegenüber berichtet hatten, von jenem Beamten psychisch und physisch unter Druck gesetzt worden zu sein. Dieser sei dann seiner Meldepflicht nachgekommen und habe die zusammengefassten Vorwürfe der Anstaltsleitung übergeben. Der massivste Vorwurf physischer Natur betreffe dabei die Zufügung eines Hämatoms auf dem Oberarm eines Insassen.

Körperliche und auch psychische Gewalt

Der "Falter" zitiert aus dem Schreiben vom 15. September des Revierinspektors, dass seitens des Justizwachebeamten - der in dem Bericht als "Inspektor X" bezeichnet wird - nicht nur gelegentliche "körperliche Gewaltübergriffe" verzeichnet wurden. Es sei auch ein "undurchdringbares System an Unterdrückung und auch psychischer Gewalt", ein "Kreislauf aus Einschüchterung, Angst vor Repressalien und längerer Anhaltung" geschaffen worden sei. "Betroffene Insassen, aber auch jene, die Wahrnehmungen gemacht haben, werden von X eingeschüchtert, um zu verhindern, dass Meldungen oder Anzeigen gelegt werden", hieß es weiter. Die Anstaltsleiterin der JA Wien Mittersteig habe das Schreiben mit den Vorwürfen umgehend an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet.

Neben der Weiterleitung habe die Anstaltsleiterin auf zwei von ihr selbst erstattete Anzeigen gegen "Inspektor X" hingewiesen, eine im Februar und eine im Juli, die jeweils den Vorwurf enthielten, dass der Beamte einen Insassen misshandelt haben soll. Diese Anzeigen gingen ebenfalls zur Oberstaatsanwaltschaft, wie auch an die Generaldirektion für den Strafvollzug. Laut "Falter" wurde der Beamte X dann im September "für die Dauer von 90 Tagen der Justizanstalt Wien-Josefstadt zur Dienstverrichtung" zugewiesen. Der Beamte befindet sich seit dem Tag seiner Versetzung im Krankenstand, wie auch die Ministeriumssprecherin bestätigte.

Vorwürfe "bereits teilweise widerlegt"

Ministeriumssprecherin Ratz bestätigte der APA, dass die Meldung des Bediensteten der Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt wurde und dass parallel dazu auch dienstrechtliche Erhebungen zur Prüfung allfälliger Sofortmaßnahmen wie etwa einer Suspendierung eingeleitet worden sind. Die vom Revierinspektor genannten Personen, Justizwachebeamte und Insassen, seien einvernommen worden. Bei Letzteren sei auch deren jeweiliges Krankheitsbild berücksichtigt worden. Diese bisherigen Einvernahmen haben die Vorwürfe "bereits teilweise widerlegt", hieß es weiter. Ebenso hätte die Meldung auch Vorwürfe enthalten, die in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft St Pölten bereits eingestellt wurden.

"Auf der Basis dieser unsicheren Vorwürfe" seien unmittelbare dienstrechtliche Schritte bisher nicht angebracht gewesen, "dennoch wurde der betroffene Justizwachebeamte vorerst der Justizanstalt Josefstadt, bei der auch ein hoher Personalbedarf besteht, zugeteilt". Die dienstrechtlichen Erhebungen seien weiterhin am Laufen und erst nach deren Abschluss könne entschieden werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Suspendierung vorliegen, hieß es aus dem Justizministerium.

(APA/red)

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