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Falsche Gaskassiere: 17 Jahre Haft für abgefeimte Trickdiebe

Langjährige Haftstrafen setzte es im Wiener Straflandesgericht für besonders abgefeimte Trickdiebe, die im Vorjahr mit dem sogenannten Gaskassier-Schmäh teils hochbetagte Leute - das älteste Opfer war 100 Jahre alt - um ihre Ersparnisse gebracht hatten.

Ein Schöffensenat (Vorsitz: Roland Weber) verhängte über die vierköpfige Bande – ein fünfter Täter hatte Ende September in der U-Haft Selbstmord begangen – insgesamt 17 Jahre Haft.

Der 37-Jährige Haupttäter, der allein einen Schaden von 700.000 Euro zu verantworten hatte, fasste sechseinhalb Jahre Haft aus. Sein um zwölf Jahre jüngerer Bruder, der wegen genau derselben Vorgangsweise bereits zweieinhalb Jahre im Gefängnis gesessen war, erhielt fünf Jahre. Der 25-Jährige hatte diesmal ausschließlich Chauffeurdienste geleistet und war in den Wohnungen der Opfer nicht persönlich in Erscheinung getreten. Der 55-jährige Vater der zwei Brüder, der seine Söhne viermal zu den jeweiligen Tatorten gefahren hatte, wurde zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt.

Vier Jahre gab es schließlich für einen bisher unbescholtenen 26-Jährigen, der am Großteil der 120 angeklagten Fakten beteiligt war. Der ihm zugerechnete Schaden belief sich auf 600.000 Euro. Insgesamt dürfte die Bande, die sich vor Gericht weitgehend geständig gezeigt hatte, fast eine Million Euro erbeutet haben.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Angeklagten waren mit ihren Strafen einverstanden, Staatsanwältin Susanne Waidecker gab jedoch keine Erklärung ab.

Die Opfer hatten sich die Trickdiebe teilweise auf offener Straße ausgesucht, indem sie ihnen einfach bis vor die Haustür folgten und dann anklopften. Auch im Telefonbuch wurden sie fündig: Namen wie “Ottilie” oder “Emma” ließen nach ihrem Dafürhalten auf ein hohes Alter schließen, womit sie oftmals recht behielten.

Den Pensionisten machten die Männer dann mittels gefälschter Ausweise vor, vom Gas- oder E-Werk zu kommen und den Verbrauch ablesen zu müssen. Während “der Leser” – so die interne Bezeichnung – die Leute ablenkte, stellte “der Sucher” die Wohnung auf den Kopf und nahm Schmuck und Bargeld an sich – in einem Fall sage und schreibe Banknoten in der Höhe von 152.000 Euro. Danach stellte “der Leser” den Wohnungsbesitzern noch 500 bis 600 Euro für das Ablesen in Rechnung, was auch meistens bezahlt wurde.

In einigen Fällen erschien nach dem geglückten Coup ein bisher nicht in Erscheinung getretener Täter mit einem entwendeten Schmuckstück und gab vor, Polizist zu sein: Die Brosche sei gefunden worden, nun müsse er eine Befragung durchführen. Während er dies tat, durchstöberten seine Komplizen im Nebenraum die bis dahin ungeöffneten Schubladen und Kästen.

Bei der Strafbemessung fielen “der besonders hohe Schaden” sowie “die besondere Hilflosigkeit vieler Opfer” erschweren ins Gewicht. Mildernd waren demgegenüber in erster Linie die Geständnisse.

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