Suppan rechnet damit, dass die Vernehmung des Kanzlers bald stattfindet, "wobei die Strafprozessordnung eigentlich fordert, dass diese Einvernahme durch einen Richter stattzufinden hat, weil es um einen besonderen Fall und eine besondere Persönlichkeit geht", wie er am Dienstag im ORF-"Report" sagte. Auf die Frage, ob er dies beantragt habe, sagte der Anwalt: "Ich habe das angeregt, den Antrag beim Richter muss die WKStA stellen."
WKStA dürfte Ansinnen wohl ablehnen
Suppan bezieht sich vermutlich auf Paragraf 101, Absatz 2, der Strafprozessordnung. Dort steht, dass die Staatsanwaltschaft dann gerichtliche Beweisaufnahmen zu beantragen hat, "wenn an solchen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht".
Doch die WKStA dürfte dem nicht nachkommen. Gegenüber dem "Report" betont sie, dass das Verfahren weiterhin bei ihr und von ihr geführt werde und das Beiziehen eines Richters vom üblichen Prozedere abweichen würde.
(APA/Red)