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Fall Luca: Prozess beginnt am 25. September in Korneuburg

Das erschütternde Schicksal des kleinen Luca, der am 3. November 2007 im Wiener SMZ Ost gestorben ist, wird am Landesgericht Korneuburg am 25. und 26. September vor Geschworenen unter dem Richtervorsitz von Gernot Braitenberg aufgerollt.

Des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge angeklagt ist der aus dem Bezirk Wien-Umgebung stammende Lebensgefährte (damals 23) der Kindesmutter, einer Tirolerin. Aufgrund des psychiatrischen Gutachtens wird auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Laut Vizepräsidentin Christa Zemanek, Sprecherin des Landesgerichtes, sind zehn Zeugen geladen: darunter die Kindesmutter und der leibliche Vater, der nach dem schrecklichen Geschehen einen Kinderschutzverein gegründet hat, weiters Eltern, Schwester und eine Exfreundin des Angeklagten sowie die Lebensgefährtin seines Vaters (das Paar hatte zeitweise auf den kleinen Buben aufgepasst). Neu sei, dass seitens der Verteidigung weitere Zeugen beantragt wurden.

Fünf Gutachter werden zu Wort kommen: Sachverständigen-Expertisen wurden in den Bereichen Gerichtsmedizin, Neurologie, forensische Molekularbiologie und -psychologie sowie Psychiatrie eingeholt. Zum Inhalt der Gutachten wollte sich Zemanek unter Hinweis auf den bevorstehenden Geschworenenprozess nicht äußern. Wie die “Tiroler Tageszeitung” dazu vor kurzem berichtete, leide der Verdächtige an einer sehr schweren Sexualpathologie und Persönlichkeitsstörung, die einer höhergradigen seelischen Abartigkeit gleichkomme.

Ein Ausschluss der Öffentlichkeit (wie bei Verhandlungen über Sexualverbrechen zum Schutz der Opfer üblich, Anm.) sei bisher kein Thema gewesen, sagte die Gerichtsvizepräsidentin. Wie die Anfragen zeigten, sei sehr großes Medieninteresse zu erwarten. In dem Prozess geht es nur um die unmittelbare Todesursache (und nicht um etwaige Versäumnisse u.a. von Jugendbehörden, das diesbezügliche Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten). Der Strafrahmen für das angeklagte Delikt beträgt zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte zu der im Mai fertiggestellten Anklage ausgeführt, dass der kleine Luca am 1. November 2007 mit Verletzungen im Analbereich ins Wiener SMZ Ost eingeliefert worden war. Zwei Tage später erlag er einer Hirnschwellung, die Folge eines Schütteltraumas, also ruckartiger und heftiger Stöße, war. Den Erhebungen zufolge hatte der 17 Monate alte Bub die Tage zuvor gemeinsam mit seiner 22-jährigen Mutter und deren Lebensgefährten in Schwechat-Rannersdorf im Haus der Eltern des Mannes verbracht. Die Anklage gehe davon aus, dass der Beschuldigte das Kind dort am 1. November massiv sexuell missbraucht und ihm dabei die letztlich zum Tode führenden Verletzungen zugefügt habe.

Der Fall hatte die Öffentlichkeit im vergangenen Herbst wochenlang bewegt. Nach Bekanntwerden vorangegangener Krankenhausaufenthalte des Kleinkindes und heftiger Vorwürfe dessen leiblichen Vaters setzte eine Diskussion über die Rolle der Behörden in beiden Bundesländern ein. Die NGO “Resistance for Peace” warf den Jugendämtern Mödling (NÖ) und Schwaz (Tirol) Untätigkeit vor und erstattete Anzeige.

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