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Fall Leonie: Verteidiger Friis glaubt an Freispruch des Vaters

Was es wirklich mit der "Strafdusche" im Fall Leonie auf sich hatte, ist nun zu klären
Was es wirklich mit der "Strafdusche" im Fall Leonie auf sich hatte, ist nun zu klären ©Rainer Sturm/pixelio.de (Sujet)
Roland Friis, der Verteidiger jenes 26-jährigen Wieners, der für den Tod seiner Tochter Leonie verantwortlich sein soll, erwartet, wie er berichtete, einen Freispruch für seinen Mandaten. Es habe keine "Strafdusche" gegeben.
Sachverständige beauftragt
Spitalsbericht erwartet
Leonie erlag Verletzungen
Mädchen in Lebensgefahr
Vom Vater verbrüht

Zudem gäbe es “Hinweise”, dass die Verbrennungen nicht die Todesursache gewesen wären: “Wenn diese Informationen stimmen, wird sich das bei der Obduktion glasklar zeigen.”

“Strafdusche”: Darstellung verfälscht?

Die Polizei habe dem Verdächtigen die Geschichte mit der Strafe “herausgelockt”. Es stimme, dass er Leonie zwei, drei Mal mit kaltem Wasser angespritzt habe, als diese einen Tobsuchtsanfall gehabt hatte und er sich nicht anders zu helfen wusste.

An dem fraglichen Abend wäre es aber eine ganz normale Dusche vor dem Schlafengehen gewesen, wobei der 26-Jährige versehentlich das brennend heiße Wasser aufgedreht habe. Die Eltern hätten die “nicht dramatische” Brandwunde am Rücken, so gut es ging, selbst versorgt und das Kind am nächsten Tag ins Spital gebracht, als es immer mehr vor Schmerzen gejammert hatte.

Keine Unterlagen, nur Ausssagen von Vater

Was sein Mandant bei der Polizei ausgesagt und unterzeichnet habe, wisse er nicht, da diesem kein Protokoll mitgegeben wurde, so Friis. Er habe noch keinen Polizeiakt, keinen Obduktionsbericht oder sonstige Unterlagen, sondern nur stundenlang mit dem 26-Jährigen gesprochen, der schilderte, was geschehen sei.

Qualvolle Verbrennungen im Fall Leonie

Wie die Tageszeitung “Österreich” dagegen schreibt, würden Spitalsärzte in einem ersten schriftlichen Bericht dieser Darstellung massiv widersprechen: Demnach könnten die Verbrennungen zweiten Grades an Rücken, Po und Beinen unmöglich nur von einer kurzen “Strafdusche” herrühren. Dazu hätte man auf der betroffenen Haut ganz bestimmte Abtropfspuren feststellen müssen.

Doch in diesem Fall sprechen die großflächigen Verbrennungen dafür, dass der Vater Leonie in die mit heißem Wasser gefüllte Dusch-Badewanne gezwungen habe. Das Mädchen müsste mindestens 30 Sekunden bis eine Minute im heißen Wasser festgehalten worden sein und furchtbare Qualen erlitten haben, so der Bericht der Mediziner laut “Österreich”.

(apa/red)

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