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Fall Kaprun: Deutsche Heizlüfter-Erzeuger schuldlos?

Den Hersteller des deutschen Heizlüfters soll nach Angaben der ermittelnden Landespolizeidirektion Stuttgart keine Schuld an der Seilbahnkatastrophe von Kaprun am 11. November 2000 mit 155 Toten treffen.

Das berichten die „Salzburger Nachrichten“ in ihrer Ausgabe von morgen, Mittwoch. Das Verfahren gegen Fakir ist aber noch nicht abgeschlossen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Heilbronn.

War das Salzburger Gericht von einem Produktions- und Konstruktionsfehler am Heizlüfter ausgegangen, der in die Standseilbahn eingebaut worden war, liegt für die Stuttgarter Landespolizeidirektion Stuttgart die Ursache in der Auswahl des für Bahnen ungeeigneten Geräts, in der bestimmungswidrigen Verwendung und im Einbau in den Führerstand. Die drei Gutachten, die zum Freispruch von alle 16 Beschuldigten vor drei Jahren am Landesgericht Salzburg geführt hätten, seien „von unzutreffenden Voraussetzungen“ ausgegangen, hieß es.

Der Staatsanwaltschaft in Heilbronn liege der Ermittlungsbericht der Stuttgarter Polizei vor, sagte deren Sprecherin Michaela Molnar gegenüber der APA. Der Bericht werde auch Grundlage für den Abschlussbericht des zuständigen Staatsanwaltes sein. Bis Ende August will er entschieden haben, ob das Verfahren eingestellt oder ob etwa Anklage erhoben wird. Bei vorläufiger Bewertung des Verfahrens könne der Heizlüfter-Firma aber möglicherweise keine Schuld angelastet werden, „aber es muss noch alles geprüft werden“, meinte Molnar.

Das Ermittlungsverfahren gegen die zwei Mitarbeiter von Fakir und gegen einen Kunststoffteilerzeuger war von der Staatsanwaltschaft Heilbronn auf Ersuchen der Salzburger Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben worden. Grundlage war eine Strafanzeige der Gletscherbahnen Kaprun gegen Fakir.

Die Heizlüfter-Firma hatte bisher jede Verantwortung für das Gletscherbahn-Unglück von Kaprun bestritten. Es sei nicht bewiesen, dass der Heizlüfter in der Standseilbahn tatsächlich von Fakir gewesen sei, hatte ein Vertreter des Unternehmens in Vaihingen (Baden-Württemberg) erklärt und zudem betont, dass laut Bedienungsanleitung die Heizlüfter nicht in Fahrzeuge eingebaut werden dürften.

Im Februar 2004 hatte der Salzburger Einzelrichter Manfred Seiss nach 20-monatigem Prozess alle 16 Beschuldigten im Kaprun-Strafverfahren freigesprochen, weil ihnen kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden konnte.

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