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Fall Glavas: Abkommen gegen Justizflucht

Der Fall des kroatischen Kriegsverbrechers Branimir Glavas, der im Mai vor der Justiz nach Bosnien geflüchtet war, hat Zagreb und Sarajevo zur Änderung eines bestehenden bilateralen Abkommens veranlasst.
Die bosnische Regierung soll sich in den kommenden Tagen zu einem Entwurf äußern, mit dem Sarajevo und Zagreb der Justizflucht ein Ende setzen wollen.

Das derzeit geltende bilaterale Abkommen zur Umsetzung von Gerichtsurteilen sieht vor, dass die in einem Land ausgesprochene Haftstrafe auch in dem anderen Land abgebüßt werden darf – allerdings ist dafür die Zustimmung der verurteilten Person notwendig. Dadurch sind die Urteile de facto nicht umsetzbar. Durch die nun eingeleitete Abänderung soll die derzeit notwendige Zustimmung des Verurteilten aus dem Abkommen gestrichen werden.

Laut dem bosnischen Justizministerium wird sich das Abkommen allerdings nicht auch auf Urteile erstrecken, die in Abwesenheit des Angeklagten gefällt wurden. Darauf beharrte die kleine bosnische Entität, die Republika Srpska. Die bosnisch-serbischen Behörden gehen davon aus, dass in Kroatien zahlreiche kroatische Serben in Abwesenheit verurteilt wurden, die seit dem Kriegsende 1995 in Bosnien leben.

Der kroatische Ex-Politiker Branimir Glavas hatte sich im Frühjahr nach Bosnien-Herzegowina abgesetzt, kurz bevor er von einem Gericht in Zagreb zu zehn Jahren Haft wegen Kriegsverbrechens verurteilt wurde. Weil der 1956 in Kroatien geborene Glavas seit Oktober vergangenen Jahres durch die Herkunft seiner Eltern auch die bosnische Staatsbürgerschaft besitzt, kann er nicht an Kroatien ausgeliefert werden. Glavas wurde der Ermordung von sieben Serben im ostkroatischen Osijek 1991 schuldig gesprochen.

Nach Angaben aus Sarajevo sind derzeit 282 in Bosnien-Herzegowina rechtskräftig verurteilte Personen flüchtig. 109 von ihnen sind dank doppelter Staatsbürgerschaft in Kroatien ansässig, weitere 111 in Serbien. Der Aufenthaltsort der restlichen Flüchtigen ist den bosnischen Behörden nicht bekannt. Die bosnischen Behörden streben ein ähnliches Abkommen zur Verhinderung der Justizflucht auch mit Serbien an, wie der bosnische Justizministeriums-Sekretär Jusuf Halilagic der Tageszeitung “Dnevni avaz” am Montag sagte.

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