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Fall "Cappuccino": Rotlicht-Chefinspektor von Rollkommando verprügelt

Vom Täter zum Opfer? Bei dem von einer Gruppe Männern schwer verletzten Franz P. handelt es sich um den suspendierten Wiener Chefinspektor, der selbst lange Zeit im Visier der Ermittlern stand.
"Geschäftsstreitigkeit": Verprügelt und getreten
Rotlicht-Inspektor schuldig gesprochen
Auf du und du mit Unterwelt
Bilder vom Rotlicht - Prozess

Ein Schöffensenat sprach den 53-Jährigen im Februar schuldig (nicht rechtskräftig), im Mordfall “Cappuccino” eine wesentliche Zeugenaussage nicht der Justiz weitergeleitet und das Protokoll nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub vernichtet zu haben. Bei der Tat Ende Mai 2006 im gleichnamigen Cafe in Wien-Hernals waren bei einer Schießerei ein Lokalbesucher getötet und ein weiterer schwer verletzt worden.

Gefallen für den “Zopf”

Eine Zeugin in diesem Fall soll der Beamte nach seiner Suspendierung im Februar 2008 zu später Stunde an einem abgelegenen Fußballplatz getroffen und der Frau eingeschärft haben, keinem von dieser Begegnung zu erzählen, was ihm als Bestimmung zur falschen Zeugenaussage ausgelegt wurde. Gleich serienweise schuldig erkannt wurde der 53-Jährige wegen diverser “Freundschaftsdienste” für den Unterwelt-König Dragan J. alias Repic (“Zopf”), den er als Vertrauensperson führte. Unter anderem soll er zweimal Uniformierte angewiesen haben, Repics Nachtlokal “No Name” nicht mehr zu kontrollieren und dem Kriminellen einen Haftbefehl verraten haben.

Schwere Anschuldigungen an Chefinspektor

Weitere Anschuldigungen: Repics Schwester soll er im Polizeianhaltezentrum aufgesucht haben, um sie dazu zu bringen, einen Pachtvertrag zugunsten ihres Bruders zu unterschreiben. Als ein anderer Rotlicht-Wirt das “No Name” übernehmen wollte, setzte der Beamte diesen laut Urteil so unter Druck, dass der Mann von seinem Vorhaben zurücktrat. Der suspendierte Chefinspektor soll zudem während seiner Dienstzeit mehrfach ein Casino an der tschechischen Grenze besucht und damit die Republik – unter der 3.000 Euro-Grenze – geschädigt haben.

Amtsverlust droht

Gegen das Urteil zu 18 Monaten bedingt wegen Amtsmissbrauchs in sechs Fällen, Nötigung unter Ausnützung seiner Amtsstellung, Verletzung eines Amtsgeheimnisses, Betrugs und versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage ging der Staatsanwalt in Berufung und meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Es fiel ihm bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren zu mild aus. Wird der Beamte rechtskräftig zu einer mehr als zwölfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, bedeutet das automatisch den Amtsverlust.

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