“Wir werden das jetzt intern und mit Experten besprechen”, sagte die Ressortchefin gegenüber der APA. Um Verbrechen wie jenes in Bregenz verhindern zu können, bedürfte es aber mehr als die alleinige Reaktion der Justiz.
Im Gesetzbuch gibt es eine Reihe von Delikten, deren Mindeststrafe angehoben werden könnte, wenn die Tat an Kindern begangen wird. “Bei Körperverletzung bzw. schwerer Körperverletzung gibt es beispielsweise gar keine Mindeststrafe”, so die Ministerin.
Schärfere Gesetze sind allerdings kein Allheilmittel: Verbrechen wie jenes in Vorarlberg könnten damit kaum verhindert werden. “Auch in Ländern, die die Todesstrafe haben, werden diese Delikte begangen”, sagte Bandion-Ortner. Damit solche Straftaten nicht passieren, bedürfe es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung. Die Justiz könne mit einer entsprechenden Gesetzesevaluierung aber dazu beitragen.