Im Fall des mutmaßlichen Polizeiopfers Mike Brennan hat nun die Staatsanwaltschaft Korneuburg die Causa übernommen. Das hat der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Friedrich Köhl, am Montag der APA bestätigt. Er kündigte an, das Büro für besondere Ermittlungen (BBE) der Wiener Polizei mit weiteren Untersuchungen zu beauftragen und auch ein medizinisches Gutachten zu den Verletzungen des US-Lehrers einzuholen.
Der an der Vienna International School unterrichtende Mike Brennan war am 11. Februar in der Wiener U-Bahnstation Spittelau bei einer Polizeiamtshandlung schwer verletzt worden. Wie sich erst in der Vorwoche herausstellte, erlitt er unter anderem den Bruch eines Wirbel-Querfortsatzes. Brennan beschuldigt die Polizisten, ihn geschlagen und getreten zu haben, ohne sich auszuweisen.
Die Exekutive hat dies bisher zurückgewiesen. Brennan sei mit einem Dealer verwechselt worden. Bei seiner Festnahme habe er sich geduckt, was zu der Vermutung Anlass gegeben habe, er wolle sich wehren oder flüchten. Deshalb sei er zu Boden gebracht worden, die Verletzungen habe er sich beim Sturz zugezogen.
Brennans Anwalt Wilfried Embacher sagte zur APA, bei ihm habe sich ein Zeuge des Vorfalls gemeldet, den er dem Gericht namhaft machen werde. “Er hat zu mir gesagt, dass er etwas gesehen hat”, so der Advokat. Inhaltliches habe er mit dem Mann aber nicht besprochen, seine Wahrnehmungen solle der Zeuge der Staatsanwaltschaft mitteilen.
Embacher kündigte auch weitere Anträge an. Er werde aktiv am Strafverfahren teilnehmen. Darüber hinaus will der Anwalt sowohl eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Vorgangsweise beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) als auch einen Einspruch nach der Strafprozessordnung einbringen.
Wenig Verständnis äußerte der Jurist dafür, dass die Korneuburger Staatsanwaltschaft das BBE mit weiteren Ermittlungen beauftragt. “Das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) wäre sicher besser. Die Problematik ist, dass das BBE gegen Kollegen ermittelt. In der selben Behörde.” Es komme ihm “komisch” vor, “die Sache zur Staatsanwaltschaft Korneuburg zu transferieren, wenn dann erst wieder das BBE ermittelt”.