Fahrverbot Treietstraße

Rankweil (hw) „ Das Fahrverbot könnte effektiv kontrolliert werden, wenn man eine Radarbox installieren würde, die in beide Richtungen jedes Fahrzeug blitzt, egal wie schnell es fährt. Es kann ja nicht sein, dass Jedermann das Fahrverbot als Abkürzung nutzt und die Polizei keinen abstraft. Ich hoffe die Gemeinde unternimmt hier endlich was“, schreibt Simon Ludwig im Bürgerforum.
Seitens der Gemeindepolizei Rankweil wird dazu Stellung genommen.
„Das Fahrverbot beginnt bei der Kreuzung mit der Bifangstraße und endet auf Höhe der Fa. Tschabrunn. An diesem Straßenteilstück befindet sich auch die Fa. Gensetter. Die Beschäftigten von dort müssen von der Bifangstraße aus zufahren. Der Hol- und Bringdienst erfolgt von der Bundesstraße aus“, heißt es von Seiten der Ordnungshüter.
Schon beim Erstellen des Fahrverbotes im Jahre 1988 wurde dort eine Zusatztafel mit folgenden Ausnahmenbewilligungen angebracht. „Ausgenommen sind Anrainer, Zustelldienste, Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Radfahrer.“
„Selbstverständlich werden die nicht einsichtigen Falschfahrer bei jeder Kontrolle beanstandet oder bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige gebracht“, so Ortspolizei Chef Lothar Lins, der aber auch betont, dass das gewünschte Aufstellen einer Radarbox gesetzlich nicht erlaubt ist.
Anders ist die Situation etwa beim St. Annaweg. „Dort haben wir einen offiziellen Radarstandort, mit dem wir auch das Einfahrtsverbot kontrollieren können.“
Mit vermehrten Kontrollen wird nun versucht diesem Problem zu Leibe zu rücken.