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Fahrtkostenersatz für Stichwahl

Auch bei der anstehenden Stichwahl gilt der Fahrtkostenersatz.
Auch bei der anstehenden Stichwahl gilt der Fahrtkostenersatz. ©Andreas Boschi

Hörbranz. Wie bei der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl am vergangenen Sonntag werden Schülern, Studenten und Lehrlingen auch bei der anstehenden Stichwahl am 28. März die Fahrtkosten vom Land rückerstattet, wenn sie zur Wahl von ihrem Studien- bzw. Ausbildungsort nach Vorarlberg anreisen. Neben der Fahrkarte ist auch ein Ausbildungsnachweis, beispielsweise eine Arbeits- oder Inskriptionsbestätigung, vorzuweisen. Ersetzt werden die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel, wenn der Studien- bzw. Ausbildungsort in einem anderen österreichischen Bundesland oder im Ausland liegt. Der Kostenersatz ist allerdings nach oben hin gedeckelt. Die Obergrenze entspricht den Kosten für ein Hin- und Rückfahrtticket für die Strecke Bregenz – Wien in der 2. Klasse der ÖBB. Die Auszahlung erfolgt über die Kassa beim Gemeindeamt in Hörbranz.

Andreas Boschi

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