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Fahrschulen dürfen Theorie-Kurse online abhalten

Bei den Online-Kursen muss sichergestellt werden, dass die Schüler mit den Lehrpersonen interagieren können.
Bei den Online-Kursen muss sichergestellt werden, dass die Schüler mit den Lehrpersonen interagieren können. ©APA/dpa/Swen Pförtner
Ab morgen, Donnerstag, dürfen Führerschein-Theoriekurse via E-Learning durchgeführt werden. Ermöglicht wird das durch einen Erlass des Verkehrsministeriums.

Während der derzeitigen Corona-Beschränkungen dürfen demnach theoretische Ausbildungen auch online abgehalten werden. Präsenzunterricht in Fahrschulen bleibt für Führerscheinwerber verboten - auch nach den Lockdown-Lockerungen, die am 8. Februar in Kraft treten.

E-Learning für Führerschein-Theoriekurse wird erlaubt

Ab kommender Woche gilt Lockdown "light", Schulkinder kehren in die Schulen zurück, ältere werden im Schichtbetrieb unterrichtet. Gruppenkurse für den Theorieunterricht in den Fahrschulen sind bereits seit 17. November verboten und auch weiterhin nicht erlaubt. Allerdings sind unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr Online-Kurse möglich - solange die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung Präsenzunterricht verbietet.

Das Verkehrsministerium betonte in einer Aussendung, dass besonderes Augenmerk weiterhin auf einer umfassenden Ausbildung mit Interaktionsmöglichkeiten und höchstmöglicher Verkehrssicherheit liege. "Die aktuellen Beschränkungen verlangen uns allen Enormes ab. Und viele junge Menschen in Österreich müssen und wollen gleichzeitig ihre Führerscheinausbildung absolvieren. Wir machen diese Ausbildung jetzt für die aktuelle, schwierige Zeit auch im E-Learning möglich", sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Online-Kurse unter gewissen Voraussetzungen

Bei den Online-Kursen muss sichergestellt werden, dass die Schüler mit den Lehrpersonen interagieren können und die Möglichkeit haben, direkt Fragen zu stellen. Zudem darf die Gruppengröße im E-Learning jene in Präsenzkursen der Fahrschule nicht überschreiten. "Ich will damit allen die Möglichkeit geben, in der Führerscheinausbildung weiter zu kommen. Und das mit einer qualitätsvollen Ausbildung, die auch die Verkehrssicherheit bestmöglich gewährleistet", sagte Gewessler.

Bereits im vergangenen Jahr wurden die Fristen für den Nachweis einer Überprüfungsfahrt oder das Absolvieren eines Fahrsicherheitstrainings verlängert. Durch die aktuellen Einschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie soll allen, die sich aktuell in der Mehrphasenausbildung zum Führerschein befinden, im Fristenlauf keine Nachteile entstehen, betonte Gewessler.

(APA/Red)

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