Fahrradstraßen für mehr Einheitlichkeit

Altach. (VN-gms) Fahrradstraßen sind laut Gesetz Straßen, in denen im Regelfall nur mehr das Zu- und Abfahren sowie das Queren erlaubt ist. Ein Durchfahrtsverbot sorgt dafür, dass den schwächeren Verkehrsteilnehmern, sprich Fahrradfahrern, ein schnelles und sicheres Vorankommen ermöglicht wird. Eine eigene Beschilderung (siehe Grafik) weist diese Straßen aus. Von dem Fahrverbot sind lediglich Einsatzfahrzeuge, der Straßendienst und die Müllabfuhr ausgenommen, für diese gilt eine Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.
Vereinheitlichung
Die Gemeinde Altach nutzt nun diese Möglichkeit, die seit dem 1. April 2013 besteht, um im Bereich der überwiegend landwirtschaftlich genutzten Wege zwischen der Rheintalautobahn und dem Naherholungsgebiet Alter Rhein eine einheitliche Verkehrsregelung zu schaffen. Per Verordnung wurden von der Gemeinde die Wege Kratten, Frauenwies, Bischofsrütte, Schneckenhostatt, Im Igleta, Krebsenbachstraße (von der Abzweigung Wiesstraße bis zum Unteren Dammweg), Bremstall sowie Bühelstauden umgewidmet. Die Gemeindeverwaltung betont in einer Veröffentlichung, dass Grundstückseigentümer sowie Pächter „selbstverständlich“ weiterhin zu ihren Grundstücken zufahren dürfen. Um den Nachweis im Falle einer Kontrolle durch die Polizei leichter erbringen zu können, gibt die Gemeinde Fahrberechtigungen aus.
Nebeneinander erlaubt
Die Fahrradstraße soll aber auch dazu dienen, den Radverkehr weiter zu fördern. Neben den Einschränkungen für den motorisierten Verkehr ist auf einer Fahrradstraße das Nebeneinanderfahren ausdrücklich erlaubt.