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Experten: Auch Corona-Abstandsregelung dürfte gesetzeswidrig sein

Derzeit gibt es keine Beschwerden gegen die Ein-Meter-Abstandsregelung.
Derzeit gibt es keine Beschwerden gegen die Ein-Meter-Abstandsregelung. ©APA (Sujet)
Verfassungsexperten gehen davon aus, dass auch das "Babyelefanten"-Gebot gesetzeswidrig sein dürfte. Dies kann jedoch nur durch eine Beschwerde oder einen Antrag beim VfGH geprüft werden.
Corona-Verordnungen zum Teil gesetzeswidrig

Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) liegen derzeit keine Beschwerden gegen die Ein-Meter-Abstandsregelung vor. Aktuell seien keine Anträge dazu bekannt, hieß es am Freitag auf Nachfrage der APA.

Verfassungsexperten gehen - nach der Aufhebung der generellen Ausgangsbeschränkung - davon aus, dass auch das "Babyelefanten"-Gebot gesetzeswidrig sein dürfte.

Der VfGH kann aber Gesetze oder Verordnungen nicht von sich aus prüfen, sondern nur, wenn Rechtsfragen über einen Antrag oder eine Beschwerde an ihn herangetragen werden.

Covid-19-Gesetz gilt nur für konkrete Orte, nicht allgemein

Die Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen hat der VfGH zum größten Teil aufgehoben. Der Gerichtshof argumentierte, dass das Covid-19-Gesetz nur Regelungen für bestimmte konkret genannte Orte, aber kein allgemeines Verbot für den "öffentlichen Raum" zulässt. Dies trifft nach Meinung von Verfassungsexperten auch auf die Abstandsregelung zu.

Folge man der Argumentation des VfGH, habe auch die grundsätzliche Abstandsregelung an öffentlichen Orten die gesetzliche Grundlage verloren, meint etwa der Linzer Verfassungsrechtler Andreas Janko. Denn auch der Ein-Meter-Abstand wurde in der Verordnung generell für das Betreten "öffentlicher Orte" vorgeschrieben.

(APA/Red)

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