Ex-Schwager in OÖ erschossen: Lebenslange Haft für 38-Jährigen

Die Geschworenen stimmten einstimmig für schuldig im Sinne der Anklage. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Anfang März seinen Ex-Schwager in Grünburg (Bezirk Kirchdorf) mit zwei Schüssen aus einer legal besessenen Pistole getötet zu haben. Der Angeklagte übernahm "die Verantwortung für den Mord".
Richterin ortete "eiskalte Hinrichtung": Berufung gegen Strafhöhe angekündigt
Die Richterin führte zur Begründung der Höchststrafe an, es habe sich um eine "eiskalte Hinrichtung" gehandelt. Solch ein Vorgehen suche "Seinesgleichen" und müsse "entsprechend streng" bestraft werden. Der Angeklagte kündigte Berufung gegen die Strafhöhe an.
In der Nacht zum 5. März fuhr der damals 37-Jährige betrunken zu seinem Ex-Schwager und klingelte an dessen Tür. Nach einem kurzen Austausch schoss der Verdächtige durch das Glaselement der Tür, betrat das Haus und gab zwei tödliche Schüsse auf das Opfer ab. Er floh mit seinem Auto nach Hause, wo er später festgenommen wurde. Als Motiv gab er an, seine Nichte und seinen Neffen, die Kinder seiner Schwester und des Opfers, abholen zu wollen.
Angeklagter bezeichnete Ex-Schwager als "Narzisst"
Der Staatsanwalt bezeichnete das Verhalten des Angeklagten als "kalt" und "menschenverachtend". Er verwies darauf, dass der Angeklagte nach den Schüssen alle Handys einsammelte, um zu verhindern, dass Hilfe gerufen wird, und den 13-jährigen Neffen zwang, den toten Vater anzusehen.
Der Verteidiger schilderte den Angeklagten als "nicht aggressivaffin" und "harmoniebedürftig". Er sagte, der langanhaltende Sorgerechtsstreit seiner Schwester hätte an seinem Mandanten "genagt". Der Angeklagte selbst bezeichnete den Ex-Schwager als "Narzisst mit pathologischen Eigenschaften" und wollte verhindern, dass seine Patenkinder wie ihr Vater werden.
38-Jähriger dachte über weitere Morde nach
Am Abend der Tat habe "sich ein Schalter umgelegt", erklärte der Angeklagte. Der Verteidiger argumentierte, es handle sich um "Totschlag im Affekt" und bat um ein mildes Urteil für seinen unbescholtenen Mandanten. Der Angeklagte äußerte Reue vor dem Geschworenengericht.
Nach der Tat überlegte der Angeklagte, nach eigenen Angaben, auch dem Ex-Partner seiner Freundin und seinem ehemaligen Chef "das gleiche" anzutun. Er hatte in der besagten Nacht drei Magazine für die Pistole dabei, entschied sich aber nach einem Anruf bei seiner Lebensgefährtin, nach Hause zu fahren.
Tödliche Schüsse auf Ex-Schwager laut Gutachten kein "Handeln im Affekt"
Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten volle Zurechnungsfähigkeit und verneinte ein Handeln im Affekt. Sie führte aus, dass er "in einem dauernden Zermürbungsprozess" mit seiner Freundin gesteckt habe. Der Beschuldigte sei zu dem Entschluss gekommen, narzisstische Männer in seinem Umfeld zu beseitigen. Der Familie des Opfers wurde ein Trauenschmerzensgeld von insgesamt 120.000 Euro zugesprochen.
(APA/Red)