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Ex-Premier Kosovos kurz vor der Freilassung

Die kosovarischen Behörden erwarten, dass der am Dienstagabend in Bulgarien festgenommene frühere Premier Agim Ceku "spätestens" am heutigen Donnerstag wieder freigelassen wird.
Dies erklärte eine Sprecherin des Außenministeriums in Prishtina (Pristina) am Mittwochabend. Vizepremier Hajredin Kuci sagte dem TV-Sender RTK, dass die kosovarische Regierung in ständigem Kontakt mit den bulgarischen Behörden stehe. An der Freilassung Cekus seien auch internationale Akteure beteiligt, meinte Kuci, ohne weitere Details zu enthüllen.

Die Festnahme Cekus, der nach Sofia zu einem Treffen mit dem früheren bulgarischen Außenminister Solomon Passi unterwegs war, erfolgte aufgrund eines von Interpol übermittelten serbischen Haftbefehls. Die serbischen Behörden werfen dem früheren Befehlshaber der Kosovo-Befreiungsarmee (UCK) Kriegsverbrechen an knapp 700 serbischen und weiteren nichtalbanischen Zivilisten während des Unabhängigkeitskrieges 1998/99 vor. Das serbische Justizministerium hatte am Mittwoch von Sofia auch offiziell die Auslieferung Cekus beantragt.

Für die Entscheidung über die eventuelle Freilassung Cekus, oder aber sein weiteres Verbleiben in Haft ist das Gericht in Kjustendil, einer Stadt unweit der bulgarischen Grenze zu Mazedonien, zuständig. Dort erfolgte die Festnahme Cekus. Der Chefankläger in Kjustendil, Kamen Peschew, sagte gegenüber dem bulgarischen Sender BNT, dass die Staatsanwaltschaft berechtigt sei, aufgrund des Auslieferungsantrages Serbiens eine bis zu 40-tägige Haft für Ceku zu beantragen. Vorerst solle Ceku bis Samstag in Haft bleiben.

Der 48-jährige Ceku war zwischen 2006 und Anfang 2008 Regierungschef des Kosovo. Aufgrund eines serbischen Haftbefehls war Ceku schon 2003 in Slowenien und ein Jahr später in Ungarn festgenommen worden, aber wieder freigekommen. Am 7. Mai wurde der Ex-Premier in Kolumbien, wo er an einem Kongress teilgenommen hatte, aufgrund des von Interpol übermittelten Haftbefehls des Landes verwiesen. Bei einem Zwischenstopp einen Tag später exekutierte Frankreich den Haftbefehl nicht.

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