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Ex-Freundin in den Hals gestochen

Der gemütlich wirkende, klein gewachsene, rundliche ältere Herr, der sich am Mittwoch vor einem Schwurgericht im Grauen Haus verantworten musste, hat Gerichtserfahrung.

Wegen Mordes hat der 58-Jährige bereits 18 Jahre im Gefängnis verbracht. Damals hatte ihn eine ältere Frau zurück gewiesen, worauf er sie tötete. Diesmal ging es um – so die Anklage – versuchten Mord an seiner letzten Freundin, einer 50-Jährigen, der er am 26. Dezember 2005 in ihrer Wohnung in Wien-Landstraße mit einem Fleischermesser in den Hals gestochen hatte.

Das Paar hatte sich getrennt, „weil ich meiner Meinung nach nicht der kongeniale Partner für sie bin“, wie sich der Angeklagte ausdrückte. Aus ihrer Sicht dürfte eher sein Alkoholproblem der Grund gewesen sein. Er hatte allerdings noch Kleidung und einen Schlüsselbund in der Bleibe seiner Ex-Freundin, weshalb er am Stefanitag vorbei kam. Die Frau war gerade beim Kochen, als der 58-Jährige einen Kaffee begehrte, wies sie ihn zurück. Auch von seinem Vorschlag, ob sie es mit ihm nicht noch ein Mal „probieren“ wolle, wollte sie nicht wissen.

„Plötzlich dreht er sich um, zieht ein Messer aus dem Ärmel und sagt ’Ich stech’ dich ab, ich bring dich um!’“, schilderte die 50-Jährige im Zeugenstand. Er habe ihren Hals fixiert und zugestochen. „Das Blut floss in Strömen. Literweise“, sagte die Frau. Nebenan spielte ihr fünfjähriger Sohn, der von den gellenden Hilfeschreien alarmiert wurde und nachsehen kam. „Tu weiter spielen, die Mama kommt gleich“, versuchte ihn der Täter abzuwimmeln.

Ein Nachbar, der die Schreie ebenfalls hörte, ließ sich allerdings nicht wegschicken, obwohl der Mann vehement versuchte, die Wohnungstür zuzudrücken, durch die Hilfe nahte. Vor den Geschworenen machte der Angeklagte nun geltend, die Frau habe ihm angedroht, sie werde ihn wieder ins Gefängnis bringen: „Wenn wer eine Drohung auf mich zuschreit, brennen bei mir die Sicherungen durch und ich verlier’ die Kontrolle.“

Antigewaltthearapie fruchtete nicht

Dabei nahm der Mann regelmäßig eine Aggressions- und Antigewalttherapie in Anspruch. Ratschläge wie „Ein Mal tief Luft holen oder lieber ein Geschirr zu Boden schmeißen als auf einen Menschen los gehen“, die ihm seinen Angaben nach erteilt wurden, dürften allerdings auf eher unfruchtbaren Boden gefallen sein. „Ich hätte sie töten können. Sie hätt’ tot sein können in meiner Wut“, sah er – bezogen auf die Anklage – ein.

Dennoch bekannte er sich nicht schuldig: „Ich liebe dieses Kind so sehr, den kleinen Michi! Ich werd’ doch nicht hinfahren und sie töten, damit das Kind als Waise aufwächst!“

Vielmehr sei es zu einem Streit gekommen, weil er ihr vorwarf, dass sie ihren Sohn zu oft mit dem Kochlöffel schlage. Er habe ihr deswegen mit dem Jugendamt gedroht. Da habe sie, die ja am Herd stand, „mit dem Messer Marke Fissler“ vor ihm herum gefuchtelt. „Dann ist da bei mir der Riss gewesen. Ich hab’ ihr das Messer aus der Hand genommen und bin damit vorgefahren. Sie hat zum Glück eine leichte Verletzung g’habt, aber leider neben der Schlagader“, gab der 58-Jährige zu Protokoll.

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