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Ex-Freundin ging zur Polizei: Mordprozess gegen 52-jährigen Wiener

Am Montag muss sich ein 52-jähriger Wiener wegen Mordes im Straflandesgericht verantworten, weil er im Februar 2006 in Wien-Döbling den 81 Jahre alten Kurt Z. erschlagen haben soll.

Der Fall ist deshalb besonders bemerkenswert, weil der Verdächtige in dieser Sache bereits einmal vor einem Schwurgericht Rede und Antwort zu stehen hatte: Im Oktober 2007 wurde er mit 5:3 Stimmen vom Vorwurf des schweren Raubes mit Todesfolge freigesprochen.

“Ich fahr doch nicht in Wien herum und schlag auf jemanden ein! Ich bin zu so einer Tat doch gar nicht fähig”, tönte damals der Nostandshilfebezieher. Die Geschworenen glaubten ihm mehrheitlich. Der Freispruch von der Bluttat erlangte Rechtskraft, nachdem er eine kürzere Haftstrafe für eine Hehlerei verbüßt hatte, kam der Mann auf freien Fuß.

Im Vorjahr ging allerdings seine Ex-Freundin zur Polizei und erleichterte ihr Gewissen. Sie schilderte den Beamten, sie habe gesehen, wie der mittlerweile 52-Jährige seinerzeit in der Freihofgasse auf den Rentner einschlug und ihm seine Wertgegenstände wegnahm. Dazu zählten vermutlich auch die Wohnungsschlüssel – der Verdächtige war im Mai 2006 festgenommen worden, nachdem er das Auto des ums Leben gekommenen Pensionisten verkauft hatte. In seinem Besitz fanden sich zu diesem Zeitpunkt auch noch das Mobiltelefon sowie ein Sparbuch des 81-Jährigen.

Kurt Z., den Passanten bewusstlos und blutüberströmt am Nussdorfer Platzl vorgefunden hatten, war einige Tage nach dem Überfall infolge seiner schweren Kopfverletzungen gestorben. Der zunächst unbekannte Täter hatte ihm mit einem stumpfen Gegenstand einen doppelten Schädelbruch zugefügt .

Schon im ersten Schwurprozess wurde der Angeklagte von zahlreichen Indizien belastet. Dazu zählten vor allem die Gegenstände aus dem Eigentum des Opfers. Der Angeklagte behauptete, dessen Auto über ein Zeitungsinserat erworben und einem Fremden um ein paar 100 Euro am Praterstern abgekauft zu haben. Im Handschuhfach habe er dann das Sparbuch und das Handy von Kurt Z. entdeckt. Da sei ihm gedämmert, dass irgendetwas nicht stimmen könne. Also habe er sich als Kurt Z. ausgegeben, als er später das Auto einem Händler weiterverkaufte, um keine Schwierigkeiten zu bekommen.

Darüberhinaus deuteten die Ergebnisse einer Rufdatenrückerfassung sowie einer Standortpeilung darauf hin, dass der Verdächtige mit der Bluttat zu tun hatte: Wie sich herausstellte, hatte er am 4. Februar 2006 um 19.36 Uhr – und damit unmittelbar vor oder kurz nach dem Raub – mit dem Handy seiner Freundin nur ein paar 100 Meter vom Tatort entfernt telefoniert.

Der Mann hielt dem entgegen, er wohne zufällig in unmittelbarer Nähe des Tatorts und habe die Telefonate bei sich zu Hause geführt. Infolge der nunmehr ihn massiv belastenden Angaben seiner Ex-Freundin, die dazu führten, dass die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligt bekam und der Mann neuerlich in U-Haft genommen wurde, erscheinen diese Indizien jedoch in einem völlig neuen Licht.

Sollte der Angeklagte diesmal im vollem Unfang der Anklage schuldig erkannt werden, drohen ihm für den Raubmord zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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