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Ex-Freundin erstochen: OLG hob Strafe auf 18 Jahre an

20-jährige erstochen: OLG hob Strafe für 34-Jährigen in Rechtsmittelverfahren an.
20-jährige erstochen: OLG hob Strafe für 34-Jährigen in Rechtsmittelverfahren an. ©APA
Weil er am 11. Februar 2014 seine Ex-Freundin in Wien-Brigittenau erstochen hatte wurde ein 34-jähriger Mann in erster Instanz zu 15 Jahren Haft verurteilt. Am Dienstag hob das Wiener Oberlandesgericht (OLG) die Strafe für den gebürtigen Serben jedoch an.
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Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Leo Levnaic-Iwanski folgte damit einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft. Begründet wurde dies mit generalpräventiven Gründen. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig.

Mit Küchenmesser erstochen

Im Herbst 2013 hatte sich Tatjana R. von dem Täter getrennt, nachdem es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen war. Sie verliebte sich in einen anderen Mann und soll sich mit diesem sogar verlobt haben. Ihr Ex-Freund dürfte das Ende der Beziehung nicht akzeptiert haben und lud Tatjana R. unter einem Vorwand in seine Wohnung ein. Dort habe er laut rechtskräftigem Urteil ihr ein Küchenmesser (Klingenlänge: 17,5 Zentimeter) in die Brust gerammt. Die 20-Jährige hatte keine Überlebenschance. Nach der Tat war der Mann in seine ursprüngliche Heimat geflüchtet, ehe er eine Woche später nach Wien zurückkehrte und sich der Polizei stellte.

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