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Ex-Beatles verlieren "Obstkrieg"

Die Ex-Beatles haben ihren Millionen-Prozess gegen den amerikanischen Computer-Giganten Apple und dessen Online-Musikfirma iTunes um das Apfel-Logo verloren.

Damit kann iTunes weiter das Firmenzeichen eines angebissenen Apfels verwenden. Dagegen hatte das Beatles-Label Apple Corps Ltd. geklagt. Der Richter in London wies die Klage jedoch am Montag zurück: „Meiner Auffassung nach liegt kein Bruch der Markenvereinbarung vor.“ Apple Corps kündigte eine Anfechtung der Entscheidung an, die US-Firma legte dagegen sofort eine Millionenrechnung für die Prozesskosten vor, die jetzt die Ex-Beatles begleichen sollen.

Paul McCartney und Ringo Starr sowie die Erben von John Lennon und George Harrison hatten den PC-Hersteller und Online-Anbieter Apple Computer im März nach einem jahrelang schwelenden Streit verklagt. Sie hatten Schadenersatz dafür verlangt, dass iTunes das aus Sicht der Kläger geschützte Apfel-Logo verwendet. Der Vertreter der Ex-Beatles, Geoffrey Vos, machte geltend, dass iTunes unter dem Apfel-Logo weltweit 3,7 Millionen Songs verfügbar gemacht und damit Milliarden von Dollar verdient habe.

Hintergrund des „Obstkrieges“ waren die Bemühungen der Ex-Beatles, Namen und Firmenzeichen ihrer 1968 geschaffenen Platten- und Musikvermarktungsfirma Apple Corps Ltd. zu schützen, bei der unter anderem einige der bekanntesten Beatles-Aufnahmen erschienen sind. Der fast seit Gründung der US-Computerfirma schwelende Streit war vor Jahren zunächst mit einem Kompromiss beigelegt worden.

Nach Darstellung der Beatles-Anwälte übernahm Apple 1991 mit einem Abkommen die Verpflichtung, das Apfel-Logo seiner PCs und Laptops – es sieht dem Beatles-Apfel nur entfernt ähnlich – nicht für Aktivitäten im Musikgeschäft einzusetzen. Das habe sich jedoch mit dem Siegeszug des MP3-Players iPod geändert, argumentieren die Kläger. Denn damit verwende Apple das Logo eines stilisierten angebissenen Apfels bei seinem Musikdownloaddienst iTunes.

Experten waren allerdings stets uneins, inwieweit dadurch den Geschäften der Beatles-Nachfolger unter dem Logo eines natürlich dargestellten frischen grünen Apfels der Sorte Granny Smith Schaden entstehen könnte. Nach britischen Medienberichten war der Richter Martin Mann möglicherweise von Anfang an nicht der Auffassung, dass die Klage der Ex-Beatles gerechtfertigt sei. Er habe eingeräumt, einen iPod zu besitzen, der über das Internet mit iTunes verbunden ist. Allerdings hatte der Richter bei Vorverhandlungen den Antrag von Apple abgelehnt, das Verfahren im heimischen Kalifornien stattfinden zu lassen.

Lord Grabiner, der Anwalt von Apple, stellte unmittelbar nach der Urteilsverkündung den Antrag, den Klägern die Zahlung eines Abschlags für die Prozesskosten in Höhe von 1,5 Millionen Pfund (2,2 Millionen Euro) aufzuerlegen. Die Gesamtkosten, die von den Ex-Beatles nun verlangt werden, könnten etwa doppelt so hoch ausfallen. Zudem muss die Beatles-Firma ihre eigenen Kosten des Rechtsstreits tragen, die etwa in der gleichen Höhe liegen dürften.

Apple Computer hält mit dem iTunes Music Store weltweit rund 80 Prozent des legalen Online-Musikmarktes, in den USA ermittelte Nielsen Soundscan im März 2006 sogar einen Anteil von 87 Prozent. In den USA kostet ein Musikstück generell 0,99 Dollar, in der Euro-Zone 0,99 Euro. Am 23. Februar 2006©überschritt der Online-Musikladen die Schwelle von einer Milliarde verkaufter Songs. Nach Branchenschätzungen setzt Apple derzeit rund 3,5 Millionen Musikstücke am Tag über das Internet ab.

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