Events: Gutscheine aus Coronazeit müssen bar ausbezahlt werden

"Veranstalter müssen die Gutscheine kostenlos bar auszahlen, wenn Konsument:innen das möchten", so die Arbeiterkammer am Dienstag laut einer Aussendung.
Event-Gutscheine aus 2021 und 1. Halbjahr 2021 können ausbezahlt werden
Konkret gilt das für ausgestellte Gutscheine aus 2020 und dem ersten Halbjahr 2021, wenn sie bis 31. Dezember 2022 nicht eingelöst werden. Das gilt auch, wenn es sich um eine aus dem Jahr 2020 oder dem ersten Halbjahr 2021 in das zweite Halbjahr 2021 oder das erste Halbjahr 2022 verschobene und dann erneut entfallene Veranstaltung handelt. Dafür hat die Arbeiterkammer unter https://www.arbeiterkammer.at/veranstaltungsabsagen einen Musterbrief erstellt, den Verbraucherinnen und Verbraucher verwenden können.
Alle anderen Gutscheine können erst ab dem 1. Jänner 2024 in bar beim Veranstalter eingelöst werden - also jene, die aufgrund einer im zweiten Halbjahr 2021 oder im ersten Halbjahr 2022 entfallenen Veranstaltung ausgestellt wurden.
(APA/Red)