Europas Hotellerie verklagt Booking.com wegen Preisbindung

Eine breite Allianz europäischer Hotels geht juristisch gegen das Buchungsportal Booking.com vor. Im Zentrum steht eine Sammelklage von über 10.000 Betrieben, die in den Niederlanden eingereicht wurde. Sie fordern Schadenersatz für über zwei Jahrzehnte währende Einschränkungen bei der Preisgestaltung. Konkret geht es um sogenannte Bestpreisklauseln, die laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Herbst 2024 gegen das Kartellrecht verstoßen könnten.
Diese Klauseln untersagten es Hotels, ihre Zimmer auf anderen Kanälen – etwa der eigenen Website – günstiger anzubieten als auf Booking.com. Ziel war laut Plattform, sogenannte Trittbrettbuchungen zu verhindern. Der EuGH stellte jedoch klar, dass der wirtschaftliche Erfolg solcher Plattformen auch ohne diese Vorgaben möglich sei.
Bestpreisklauseln entfernt
Im Zuge des Digital Markets Act (DMA), der seit 2024 in Kraft ist, hatte Booking.com die umstrittenen Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum bereits entfernt. Für Konsumentinnen und Konsumenten blieb der unmittelbare Effekt begrenzt – die Regelungen wirkten sich jedoch erheblich auf die Preisautonomie der Betriebe aus.
Unterstützung durch Branchenverbände
Die Klage wird von der Hotel Claims Alliance koordiniert und von über 30 nationalen Hotelverbänden getragen – darunter auch der Hotelverband Deutschland (IHA) und der europäische Dachverband Hotrec. „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten“, sagte Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos. „Die Branche sendet damit eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden nicht länger hingenommen.“
Alessandro Nucara, Generaldirektor des italienischen Verbands Federalberghi, erklärte: „Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern.“
Anmeldefrist verlängert
Laut IHA-Geschäftsführer Markus Luthe sei die Resonanz auf die Sammelklage „überwältigend“. Aufgrund des großen Interesses wurde die Anmeldefrist für weitere teilnehmende Hotels bis zum 29. August verlängert.
Booking.com bleibt zentral für die Branche
Trotz der rechtlichen Auseinandersetzung bleibt Booking.com für viele Hotels ein unverzichtbarer Vertriebskanal. Eine Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis bezifferte den Marktanteil von Booking Holdings im Jahr 2023 europaweit auf 71 Prozent – in Deutschland sogar auf 72,3 Prozent. Im selben Zeitraum sank der Anteil an Direktbuchungen in Deutschland um gut acht Prozent.
(dpa/VOL.AT)