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EU-weite Sperrung des Luftraums für russische Flugzeuge in Kraft

Die Luftraum-Sperre für russische Flugzeuge trat EU-weit in Kraft.
Die Luftraum-Sperre für russische Flugzeuge trat EU-weit in Kraft. ©pixabay.com (Sujet)
Der Luftraum über allen EU-Staaten ist für russische Flugzeuge ab heute komplett gesperrt. Die Verbote gelten für alle in Russland registrierten und von Russland kontrollierten Flugzeuge, auch für Privatjets.
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Das Verbot trat in der Nacht zum Montag mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Auch die Lufträume über Griechenland und Zypern wurden für russische Flugzeuge komplett geschlossen. Das teilten die griechische Behörde für zivile Luftfahrt sowie der zyprische Verkehrsminister Giannis Karousos am Montag mit.

Flüge zu humanitären Zwecken von Luftraum-Sperrung ausgenommen

Die Verbote gelten für alle in Russland registrierten und von Russland kontrollierten Flugzeuge, auch für Privatjets. Ausgenommen sind Flüge zu humanitären Zwecken und dies nur nach einer Genehmigung der Regierung, hieß es bei der griechischen Behörde.

Österreich sperrte Luftraum für russische Flugzeuge am Sonntag

Österreich hat ab Sonntag 15:00 Uhr seinen Luftraum für russische Flugzeuge gesperrt. Das beschloss die Bundesregierung am Sonntag.

Auch Deutschland hat seinen Luftraum bereits seit Sonntagnachmittag für Flüge nach Deutschland sowie für Überflüge russischer Maschinen gesperrt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte am Sonntag betont, der EU-Luftraum werde für jedes russische Flugzeug gesperrt sein, auch für die Privatjets von Oligarchen.

Luftraumsperre gegen alle von Russen betriebene Flieger

Die Luftraumsperre der EU richtet sich umfassend gegen alle Flugzeuge, die Russen oder russische Gesellschaften besitzen, chartern oder betreiben, egal wo diese Maschinen registriert sind. Außerdem sind alle Flieger mit einer russischen Lizenz (AOC) gesperrt, unabhängig von ihrem Betreiber. Als Passagiere in einem Flugzeug mit anderer Herkunft können Russen allerdings weiter in die EU kommen, erläuterte Austro-Control auf APA-Anfrage.

Damit kann ein russischer Oligarch nicht mit einem ihm gehörenden, in Österreich registrierten Privatjet einreisen. Auch eine Zwischenlandung in der Türkei würde daran nichts ändern, da die Luftraumsperre nicht auf den Herkunftsflughafen abstellt, sondern auf die Besitz- oder Verfügungsrechte. Ausgenommen sind nur Notfälle und die österreichischen Behörden können auch Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Die Luftraumsperre ist zunächst ein Monat gültig. EU-Fluglinien könnten unter dieser Bestimmung ungehindert nach Russland fliegen, wenn sie nicht - wie derzeit etwa die AUA für zunächst sieben Tage - aus anderen Überlegungen darauf verzichten. Und solange nicht Russland als Gegenmaßnahme seinen Luftraum sperrt.

(APA/Red)

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