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EU: Weg frei für TV-Richtlinie

Die rasante technische Revolution beim Fernsehen wird nun auch zu Veränderungen der überholten Spielregeln für die Sender auf dem europäischen Markt führen.

Im Streit mit dem Europaparlament über die Fernseh-Richtlinie boten die EU-Staaten am Montag einen Kompromiss an. Das sagten EU-Ratspräsident Bernd Neumann und EU-Medienkommissarin Viviane Reding nach dem ersten Tag des informellen Treffens der EU- Medien- und Kulturminister in Berlin. Die Richtlinie soll alle Fernsehanbieter beispielsweise beim Jugendschutz, bei der Werbung und der Schleichwerbung gleichstellen.

„Wir sind heute einen ganz wichtigen Schritt vorangekommen“, sagte Neumann. „Ich glaube, dass wir im Mai zu einer guten Einigung kommen.“ Reding kündigte an, bis Ende Februar auf Grundlage der Beratungen einen mit dem Parlament abgestimmten Entwurf vorzulegen. „Wir haben uns auf die europäischen Grundwerte verständigt.“

Die Platzierung von Produkten – beispielsweise von Autos oder Lebensmitteln – soll grundsätzlich und ausdrücklich in Nachrichten- und Kindersendungen verboten sein. Um europäische Anbieter im internationalen Wettbewerb mit China, Indien und den USA aber nicht zu benachteiligen und Produktplatzierung als Finanzierungsinstrument zu erlauben, sollen Ausnahmen eindeutig festgelegt und die Zuschauer entsprechend informiert werden. „Schleichwerbung ist und bleibt verboten“, sagte Reding. Ausnahmen könnten für leichte Unterhaltung und Serien gelten.

Die neue Richtlinie soll das Gesetz von 1989 reformieren und technische Neuerungen wie den gezielten Kauf von Videos oder Fernsehangebote im Internet berücksichtigen. Beim Jugendschutz setzen die EU-Staaten neben nationaler Kontrolle – erstmals in einer EU- Richtlinie – auch auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Branche. Menschen, die Schwierigkeiten beim Sehen und Hören haben, sollen einen besseren technischen Zugang zu Fernsehinhalten bekommen.

Grundsätzlich ist dann vorgesehen, dass auf dem EU-Markt für Fernsehangebote das Herkunftslandprinzip gilt. Jeder Mitgliedstaat müsste also grundsätzlich Produkte und Angebote aus anderen EU- Staaten auf dem heimischen Markt zulassen. Sollten unterschiedlich strenge Regeln in verschiedenen Staaten gelten, soll eine Schiedsstelle eingeschaltet werden. Jeder Sender oder Dienstleister unterliegt nur der Rechtsaufsicht seines Heimatlandes. Die EU-Staaten dürfen über die Richtlinie hinaus strengere Vorschriften machen.

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