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EU-Wahl: So können nichtösterreichische EU-Bürger teilnehmen

Auch nichtösterreichische EU-Bürger können an der EU-Wahl teilnehmen.
Auch nichtösterreichische EU-Bürger können an der EU-Wahl teilnehmen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Bei der EU-Wahl können nicht nur österreichische Staatsbürger teilnehmen. Nichtösterreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien können ebenfalls teilnehmen.

Von 23. bis 26. Mai findet die EU-Wahl statt. Dabei können jedoch nicht nur österreichische Staatsbürger teilnehmen, sondern auch nichtösterreichische EU-Bürger, die einen Hauptwohnsitz in Wien haben. Vorab müssen sie jedoch entscheiden, ob sie die EU-Abgeordneten ihres Heimatstaates oder ihres Wohnsitzlandes wählen wollen.

EU-Wahl: Wählen als nichtösterreichischer EU-Bürger

Wenn sich die nichtösterreichischen EU-Bürger entscheiden, österreichische EU-Abgeordnete zu wählen, muss rechtzeitig bis zum Stichtag der EU-Wahl am 12. März beim Wiener Wahlservice ein Antrag auf Eintragung in die Wiener Europawählerevidenz gestellt werden.

Dieser Eintrag ist gültig, solange ein Hauptwohnsitz in Österreich ohne Unterbrechung besteht.

Wenn sich nichtösterreichische EU-Bürger entscheiden, EU-Abgeordnete ihres Heimatstaates zu wählen, wird vom Wiener Wahlservice empfohlen, mit der Vertretung des jeweiligen Landes Kontakt aufzunehmen.

Nähere Informationen gibt es online.

(Red)

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