AA

EU-Wahl: Junge sind anders

Junge Leute haben einen anderen Zugang zur europäischen Integration
Junge Leute haben einen anderen Zugang zur europäischen Integration ©VOL.AT/ Steurer
Erstwähler wuchsen in einem Europa ohne Grenzen mit Austauschprogrammen auf.

David Neuber wundert sich: Am 25. Mai dürfen in Österreich bereits 16-Jährige wählen, was europaweit einzigartig ist, doch die Politik gehe nur am Rande darauf ein. Nicht nur, dass sie Politische Bildung als Unterrichtsfach verweigere. Im laufenden Wahlkampf rede sie darüber hinaus an den Sorgen und der Lebenswirklichkeit vieler Jugendlicher vorbei. Das sei auch insofern bemerkenswert, als die einzelnen Parteien gerade 16-, 17-Jährige in ihrer Orientierungsphase längerfristig an sich binden könnten, so der Vorsitzende der Bundesjugendvertretung zu den VN.

Junge Leute haben einen anderen Zugang zur europäischen Integration: „Wer heute zum Beispiel 19 ist, wurde um den EU-Beitritt Österreichs geboren. Für ihn ist ein Europa ohne Grenzen also Normalität.”

Jugend informiert selbst

Viele profitieren auch unmittelbar davon: „Sie nützen als Schüler oder später als Studenten all die Austauschprogramme, die es gibt, um herumzukommen und Europe näher kennenzulernen”, erklärt Neuber (27).

Was die Politik bzw. die Parteien versäumen, versucht die Bundesjugendvertretung wettzumachen: Über die Internetseite jungestimmen.eu bietet sie Informationen an, auf Dialogveranstaltungen bringt sie laut Neuber Politiker mit Jugendlichen zusammen.

Ein „junges” Thema ist die Jugendarbeitslosigkeit: Im EU-Schnitt ist fast jeder Vierte unter 25 ohne Job. In Griechenland sind es gar sechs von zehn. In Österreich ist die Situation zwar nicht so dramatisch, aber auch hier ist jeder zehnte Jugendliche ohne Beschäftigung: Aufgabe der Politik wäre es folglich, dieser Generation mehr Aufmerksamkeit zu widmen und Problemlösungen anzubieten, meint David Neuber.

  • VIENNA.AT
  • EU-Wahl
  • EU-Wahl: Junge sind anders
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen