Das “Handelsblatt” berichtete am Mittwoch von “geheimen Vorschlägen des EU-Finanzministerrates”, die in diese Richtung gingen. Danach soll es eine Ausnahmeregelung bei der von den Ministern verabredeten Haftungskaskade geben, nach der zunächst Aktionäre, Gläubiger und Kunden mit Großguthaben bei der Rettung von Banken zur Kasse gebeten werden und erst ganz am Schluss der Staat.
Finanzspritze muss früher kommen
Nun sollen Staatsbeihilfen so lange möglich sein, bis die Finanzaufsicht die Bank endgültig als nicht überlebensfähig einstuft, berichtete die Zeitung. Solange die Finanzaufsicht nicht den Startschuss für eine Abwicklung gegeben habe, könnten damit unbegrenzt Steuerzahler-Gelder in ein Institut fließen. “Der Staat muss also nur ein bisschen früher mit der Finanzspritze kommen”, zitierte die Zeitung den Grüne-Europapolitiker Sven Giegold dazu. Die Finanzminister hätten der Öffentlichkeit also Sand in die Augen gestreut.
Noch keine Gesetzeskraft in Europa
Das deutsche Finanzministerium habe den entsprechenden Passus im Beschluss der EU-Finanzminister bestätigt, berichtete die Zeitung. Allerdings seien nur Staatsbeihilfen für gesunde Banken möglich. Die entsprechenden Verabredungen der Finanzminister haben allerdings in Europa noch keine Gesetzeskraft. Vielmehr bedarf die EU-Richtlinie zur Bankenabwicklung noch der Zustimmung des Europaparlaments. (APA)