EU-Reform könnte Fluggastrechte deutlich schwächen

Die EU-Staaten beraten derzeit über einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der unter anderem Entschädigungen erst bei deutlich längeren Verspätungen als bisher vorsieht.
Derzeit gilt nach der Flugastrechteverordnung von 2004 (EG 261), dass Fluggäste ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben. Nach dem Vorschlag der Kommission soll diese Schwelle auf fünf bis zwölf Stunden angehoben werden und jeweils von der Flugdistanz abhängig sein. Damit würden Verbraucherschützern zufolge rund 80 Prozent der Entschädigungen entfallen.
Ausgang der Gespräche unklar
Die europäische Lobbyorganisation "Airlines for Europe" (A4E) befürwortet eine Reform mit verlängerten Zeitschwellen. "Wenn etwas schiefgeht, braucht es Zeit, um ein Ersatzflugzeug oder eine Ersatzcrew zu finden", schreibt A4E auf der eigenen Website. Durch verlängerte Schwellenwerte hätten die Airlines gute Chancen, eine Lösung zu finden, die den Flugplan wiederherstelle und Passagiere ans Ziel bringe. Das käme schließlich den Fluggästen entgegen.
Die Reform ist bisher nicht beschlossen. Noch ist unklar, inwieweit die EU-Staaten dem Vorschlag der Kommission folgen oder noch Änderungen vornehmen. Zudem muss ein endgültiger Kompromiss mit dem EU-Parlament gefunden werden. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird darüber entscheiden, wie die endgültige Reform aussieht.
(dpa)