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EU-Politiker an Schulen: Bildungsministerium fordert Berichte an

Kritik gab es wegen der Auftritte von ÖVP-Spitzenkandidat Karas.
Kritik gab es wegen der Auftritte von ÖVP-Spitzenkandidat Karas. ©APA/AFP/ALEX HALADA
Das Bildungsministerium lässt sich Berichte über Schulbesuche von Politikern vorlegen. Kurz vor der Europawahl wurde Kritik an Besuchen von ÖVP-Politikern laut.

Das Bildungsministerium fordert von den Bildungsdirektionen in Niederösterreich und der Steiermark Berichte über Schulbesuche von ÖVP-Politikern im Rahmen des EU-Wahlkampfs an. Anlass ist die Kritik an Auftritten der ÖVP-Kandidaten Lukas Mandl und Othmar Karas.

“Wahlveranstaltungen haben an Schulen nichts verloren”

Der Besuch von Politikern an Schulen ist nicht grundsätzlich verboten. “Wichtigste Regel ist: Wahlveranstaltungen haben an Schulen nichts verloren”, so Ministeriums-Generalsekretär Martin Netzer zur APA. Auf der anderen Seite seien Schüler über 16 wahlberechtigt und sollten sich deshalb auch mit verschiedenen Positionen auseinandersetzen können. “Das bedeutet aber auch einen Pluralismus, der zum Ausdruck kommen muss.”

So könnten etwa die Kandidaten der einzelnen Parteien zu einer Podiumsdiskussion eingeladen werden. “Oder man macht eine Serie, bei der jede Woche jemand anderer kommt”, so Netzer. “Es gibt ein Indoktrinationsverbot: Auftritte dürfen keine Indoktrination bedeuten. Und es gibt ein Kontroversitätsgebot, das besagt, dass verschiedene Themen bzw. die politische Parteienlandschaft abgebildet werden muss. Hält man sich daran, kann man als Schulleiter nichts falsch machen.”

Die Aufsicht über diese Besuche liege bei den Bildungsdirektionen, so Netzer. Beschwerden kämen im Regelfall wie auch jetzt in der Schlussphase von Wahlkämpfen – im Regelfall seltener von Eltern und Schülern als von anderen Parteien.

Generelle Überprüfung von Politiker-Schulbesuchen

Das Bildungsministerium lässt sich nach Berichten über Schulbesuche von Politikern im Rahmen des EU-Wahlkampfs nun generell von den Bildungsdirektionen Berichte dazu vorlegen. Darüber hinaus verweist man auf den entsprechenden Grundsatzerlass zu parteipolitischer Werbung an Schulen, hieß es gegenüber der APA.

Dort ist geregelt, dass “nicht parteipolitische Interessen in der Schule Platz greifen. Vielmehr ist sachlich, objektiv und pluralistisch über Politik, durchaus auch über Parteipolitik, zu informieren und darf keinesfalls der Eindruck entstehen, Parteipolitik werde – durch Personen oder einschlägiges Werbematerial – in die Schule transportiert.”

Die Entscheidung, welche Veranstaltungen an der Schule genehmigt werden, trifft der jeweilige Direktor. Dabei muss er allerdings auf eine Vielfalt an Meinungen bzw. eine Abbildung der Parteienlandschaft achten.

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(APA/red)

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