EU-Kommissionarspräsident benötigt doppelte Mehrheit

Nach der Europawahl beginnt das Rennen um den Posten des neuen EU-Kommissionspräsidenten. Wer Nachfolger von Amtsinhaber Jean-Claude Juncker werden will, braucht eine doppelte Mehrheit, um den Job zu bekommen: Erst müssen ihn die Staats- und Regierungschefs vorschlagen und dann muss das Europaparlament mehrheitlich zustimmen.
Für den Vorschlag der Staats- und Regierungschefs ist eine “verstärkte qualifizierte Mehrheit” notwendig. Dies sind mindestens 72 Prozent der 28 Mitgliedstaaten, die gleichzeitig für wenigstens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Mindestens müssen sich also 21 Mitgliedstaaten mit entsprechender Bevölkerung hinter einen Kandidaten stellen. Für eine Sperrminorität wären umgekehrt mindestens acht EU-Länder nötig, darunter mehrere große. Enthaltungen gelten als Gegenstimme.
EU-Parlament muss Kandidaten mit doppelte Mehrheit wählen
Das EU-Parlament muss den vorgeschlagenen Kandidaten dann “mit der Mehrheit seiner Mitglieder” wählen. Bei 751 Abgeordneten sind das mindestens 376 Abgeordnete. Wird der Kandidat abgelehnt, müssen die Staats- und Regierungschefs dem Parlament “innerhalb eines Monats” einen neuen Kandidaten vorschlagen. Danach stimmen die Abgeordneten erneut ab. Auch hier ist eine Mehrheit der Mandate im Parlament nötig.
(APA/Red)