AA

EU-Kommission: Mehr Justizreform in Kroatien

Die EU-Kommission wird Kroatien zu mehr Anstrengungen im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption auffordern, während die Türkei ihr Reformtempo "deutlich erhöhen" muss. Scharf kritisiert wurde Bosnien-Herzegowina.

Dies geht aus einem Entwurf für den jährlichen Fortschrittsbericht für die Kandidatenländer hervor, den EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn am kommenden Mittwoch in Brüssel vorlegen will. Für Mazedonien wird kein Datum zur Aufnahme konkreter EU-Beitrittsverhandlungen empfohlen, wie aus dem der APA vorliegenden Entwurf für das Strategiepapier der EU-Kommission hervorgeht.

“Kroatien wird seine Reformbemühungen im Bereich Justiz und Grundrechte verstärken müssen, insbesondere in Hinblick auf die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz, dem Kampf gegen Korruption und Organisiertes Verbrechen, Minderheitenrechte, einschließlich der Flüchtlingsrückkehr, und Gerichtsverfahren zu Kriegsverbrechen”, heißt es in dem Entwurf. Kroatien müsse auch alle Schritte unternehmen, um dem UNO-Kriegsverbrechertribunal Zugang zu wichtigen Dokumenten zu gewähren.

Die EU-Kommission bereitet laut dem Entwurf ein Finanzierungspaket für den EU-Beitritt Kroatiens vor, Zahlen für den konkreter Finanzierungsbedarf werden in dem Papier keine genannt. “Wenn Kroatien alle verbleibenden Benchmarks rechtzeitig erfüllt, können die Beitrittsverhandlungen, einschließlich zu Übergangsbestimmungen, nächstes Jahr abgeschlossen werden”, heißt es weiter. “Die Grenzfrage zwischen Slowenien und Kroatien hat die Beitrittsverhandlungen aufgehalten, sodass eine Reihe von wichtigen Kapiteln bis Oktober 2009 nicht geöffnet oder geschlossen werden konnte, obwohl sie schon früher technisch abgeschlossen waren.” Die Grenzfrage “bleibt eine bilaterale Abgelegenheit, die nicht die Beitrittsverhandlungen beeinträchtigen soll”, betont die EU-Kommission.

Die Türkei wird trotz Würdigung freier und fairer Kommunalwahlen und “positiver Schritte” bei der Justizreform zu schnelleren Reformen gemahnt. “Sorgen bleiben in einer Reihe von Bereichen, einschließlich Meinungs- und Pressefreiheit, Religionsfreiheit, zivile Kontrolle des Militärs sowie Frauenrechte und Gleichberechtigung der Geschlechter”, heißt es in dem Entwurf. “Viel mehr muss getan werden in Hinblick auf die Straffreiheit für jene, die an Folter und Misshandlung beteiligt sind.” Die Kurden-Initiative der Regierung müsse zu “konkreten Maßnahmen” führen. Obwohl Ankara die laufenden Verhandlungen zur Wiedervereinigung Zyperns unterstütze, “gab es keinen Fortschritt zur Normalisierung der bilateralen Beziehungen mit der Republik Zypern”. So habe die Türkei noch immer nicht das Ankara-Protokoll zur Zollunion mit der EU umgesetzt, Hürden für den Warentransport aus Zypern blieben damit bestehen.

Im dem Bericht sind auch Beschwerden Griechenlands über anhaltende Luftraumverletzungen der Türkei vermerkt. Positiv hervorgehoben wird die “Schlüsselrolle”, die Ankara in Fragen der regionalen Sicherheit, der Energieversorgung und dem Dialog der Zivilisationen spiele. Ausdrücklich erwähnt ist die Unterzeichnung des Nabucco-Abkommens mit den Transitländern des Gas-Pipeline-Projekts, zu denen auch Österreich zählt.

Zu Serbien, das noch nicht offiziellen EU-Kandidatenstatus genießt, heißt es in dem Bericht: “Die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Tribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) hat sich verbessert, aber die Angeklagten Ratko Mladic und Goran Hadzic sind weiter flüchtig.” In Anbetracht jüngster Zusagen Serbiens sollte die EU das Interimsabkommen zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aber umsetzten, bekräftigt die EU-Kommission. Serbien müsse “eine konstruktivere Haltung gegenüber dem Kosovo an den Tag legen in Hinblick auf eine Beteiligung an regionalen Handel und Kooperation”. Die Zusammenarbeit mit der EU-Polizeimission EULEX müsse weiter gestärkt werden, vor allem im Norden des Kosovo.

Sehr kritisch lautete das Urteil der EU-Kommission zu Bosnien-Herzegowina. Laut dem Entwurf sei das Land nur “sehr eingeschränkt” an Schlüsselreformen herangegangen, während sich “das innenpolitische Klima verschlechtert hat”. Die Bedingungen dafür, dass die EU die Rolle des Bosnien-Beauftragten allein übernehme, seien nicht erfüllt. Bosnien müsse zuerst seine Verfassung reformieren, bevor die EU-Kommission für das Land einen offiziellen Kandidatenstatus empfehlen könne, heißt es in dem Entwurf.

  • VIENNA.AT
  • Moj Bec News
  • EU-Kommission: Mehr Justizreform in Kroatien
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen