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EU-Kommissar will Urheberrecht für Musiker verlängern

Sänger und Musiker sollen künftig von einem längeren Urheberrecht in Europa profitieren. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy kündigte einen Vorschlag an, wonach der Schutz von 50 auf 95 Jahre ausgeweitet werden soll.

“Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Musik-Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte”, erklärte McCreevy.

Künstler sollten nicht länger die “armen Vettern des Musikgeschäfts sein”, betonte der Kommissar. “Es ist oft der Künstler, der eine Komposition erst richtig zum Leben erweckt.” Wenn die EU nichts unternehme, würden in den kommenden zehn Jahren Tausende europäischer Künstler, die in den späten Fünfzigern und Sechzigern Tonträger aufnahmen, ihre Lizenzeinnahmen verlieren, argumentiert die EU-Behörde. “Ich mache mir keine Sorgen um Stars wie Cliff Richard oder Charles Aznavour”, fügte McCreevy hinzu. Es gehe aber um tausende anonymen Studiomusiker, die in den späten 50er- und 60er Schallplatten aufnahmen. Lizenzeinnahmen, etwa durch Rundfunkübertragungen, seien häufig die einzige Pension für diese Künstler, erklärte der EU-Kommissar.

Einen Vorschlag für die Ausweitung des Urheberrechts für Tonträger und ausübende Künstler auf 95 Jahre will McCreevy noch vor der Sommerpause vorlegen. Für Studiomusiker sollte ein Fonds eingerichtet werden, der mindestens 20 Prozent des Einkommens, das während der verlängerten Schutzdauer erzielt wird, für diese Künstler reserviert. In Künstlerverträgen will der EU-Kommissar sicherstellen, dass die Einnahmen in der verlängerten Schutzdauer nur den Künstlern zugute kommen und nicht mit Vorschüssen der Hersteller verrechnet werden, wie McCreevy erläuterte. Sollte eine Plattenfirma von einer Aufnahme in der verlängerten Schutzfrist nicht Gebrauch machen, so sollte sie diese Aufnahme an den Künstler zur weiteren Vermarktung freigeben.

Nach Informationen der EU-Kommission beginnen viele europäische Studiomusiker oder Sänger ihre Karriere im Alter von weniger als 20 Jahren. Das Auslaufen des Urheberrechts nach 50 Jahren bedeute für Studiomusiker und weniger bekannte Künstler oft einen jähen Abbruch ihrer einzigen Einkommensquelle. Die Betroffenen hätten darüber hinaus keinen Anteil an der Vermarktung ihrer Aufzeichnungen im Internet.

Dass durch eine Ausweitung des Urheberrechts Tonträger teurer werden, befürchtet McCreevy nicht. “Untersuchungen zu Preisauswirkungen des Urheberrechts zeigten, dass der Preis für Tonträger, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, nicht zwangsläufig niedriger ist als jener der geschützten Tonträger”, erklärte er. Auch auf die europäische Außenhandelsbilanz würde eine Verlängerung des Schutzes für Künstler keine Auswirkungen haben.

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