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EU-Gipfel legt Fundament für Euro-Krisenmechanismus

Der EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs wird Donnerstag und Freitag dieser Woche den Rahmen für einen permanenten Euro-Krisenbewältigungsmechanismus beschließen, der 2013 den nunmehrigen Rettungsschirm für die Eurozone ablösen soll.

Bis zuletzt gab es unter den Regierungen Diskussionen über die genaue Ausformulierung, wobei am Montag in Diplomatenkreisen in Brüssel betont wurde, dass auch die Verabschiedung in dieser Woche noch nicht das Ende der Fahnenstange sei.

Im Entwurf für die Abschlusserklärung des EU-Gipfel wird vorgeschlagen, den Artikel 136 des EU-Vertrages um lediglich zwei Sätze zu ergänzen: “Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einführen, der die Stabilität der Euro-Zone als Ganzes sichert. Die Bewilligung finanzieller Hilfen wird dabei unter strikte Bedingungen gestellt”, heißt es in dem Papier. Den EU-Ländern geht es darum, die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für eine sogenannte kleine Vertragsänderung sicherzustellen, das auch keine Kompetenzverschiebungen der Staaten an Brüssel vorsieht, um sich lästige Volksabstimmungen zu ersparen.

Allerdings ist nicht klar, ob es bei einer derartigen “Ermächtigungsklausel” dann tatsächlich zu keinen Volksabstimmungen, sondern nur zu notwendigen Ratifizierungen durch die Parlamente kommen wird. Natürlich könne ein Land eine Volksabstimmung ansetzen, darauf habe schon EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso verwiesen, hieß es in Brüssel. Mit der Ermächtigungsklausel lasse sich beispielsweise nicht die Einführung von Eurobonds bewerkstelligen, wird betont.

Konkret geht es beim Gipfel um den Beschluss für das weitere Prozedere. Dabei wird die Erklärung der Eurozone vom 28. November für einen dauerhaften Krisenmechanismus formell abgesegnet, es dürfte jedenfalls inhaltlich keine weitergehenden Formulierungen geben. Demnach werden private Gläubiger von Fall zu Fall an dem Krisenmechanismus beteiligt. Ist ein hilfsbedürftiges Euro-Land solvent, werden sie nur aufgefordert, ihre Staatsanleihen zu halten. Bei einer Insolvenz des Landes muss es mit den privaten Gläubigern über eine Umschuldung verhandeln. Als Vorlage dienen sogenannte “Collective Action Clauses” (CAC), Umschuldungsklauseln, die ab Juni 2013 standardmäßig in Anleihen der Euro-Länder eingefügt werden.

Eine Junktimierung der kleinen Vertragsänderung mit dem Protokoll zum EU-Beitritt Kroatiens wird ausgeschlossen. Es handle sich um zwei getrennte Prozesse. Die vereinfachte Vertragsänderung nach Artikel 48 (6) des EU-Vertrags muss von den EU-Staaten nur ratifiziert werden, ohne dass eine umfangreiche Regierungskonferenz einberufen werden müsste.

Jedenfalls dürfte der EU-Gipfel einen Auftrag an die Finanzminister beschließen, die konkreten Details zu erarbeiten. Dies sei aber keine zweite Taskforce. Die Finanzminister könnten schon im Jänner 2011 zusammentreten, eine Sitzung noch im heurigen Jahr sei unwahrscheinlich, weil dies eher als Krisentagung missverstanden werden könnte. Dass am EU-Gipfel auch schon ein finanzieller Rahmen für den dauerhaften Krisenmechanismus festgelegt wird, scheint unwahrscheinlich. Auch dies dürfte Aufgabe der Finanzminister werden.

Zur Frage der Eurobonds hieß es in Ratskreisen, diese Möglichkeit werde zumindest für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Auch wenn die deutsche Kanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy zuletzt die Idee wieder abgelehnt hätten, gebe es heute niemanden mehr, der von einem völlig absurden Vorschlag rede. Das Vorpreschen von Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker für Eurobonds sei eher zur Unzeit erfolgt, doch dürfte er versucht haben, einen Anstoß zu geben, um sich mit der Idee überhaupt zu beschäftigen.

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