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EU geht gegen iTunes & Co. vor

Bild: EPA
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Die EU-Kommission will Kunden mehr Wahlfreiheit beim Kauf von Musik im Internet erkämpfen. Die Behörde startete gegen Apples Online-Musikgeschäft iTunes und große Musikfirmen Kartellverfahren.

Diese könnten zum Präzedenzfall für die Öffnung der Grenzen beim Online-Verkauf von Musik werden. Weil Kunden nur im iTunes-Geschäft ihres Heimatlandes einkaufen können, werde ihre Auswahl widerrechtlich beschränkt, erklärte die Kommission am Dienstag in Brüssel. Das Verfahren greife vor allem die Musikkonzerne an, die Apple Beschränkungen auferlegten.

Wer im iTunes-Shop im Internet einen Titel herunterladen will, um ihn etwa auf seinem iPod-Abspielgerät zu hören, kann dies nur in der Online-Filiale seines Heimatlandes. Dies wird über die Kreditkartennummer überprüft: Jemand mit deutscher Kreditkarte kann etwa nur die für den deutschen Markt vorgesehenen Titel kaufen, nicht aber die im iTunes-Geschäft eines anderen EU-Staates. Die entsprechenden Verträge zwischen Apple und den Musikanbietern beinhalteten regionale Verkaufsbeschränkungen, die gegen EU-Wettbewerbsrecht verstießen, erklärte die Kommission.

ITunes sei als Marktführer und wegen einer Beschwerde der britischen Verbraucherorganisation Which? ins Visier der Kommission geraten, hieß es in der Behörde. Das Problem sei aber grundsätzlicher Art und betreffe auch andere Online-Musikgeschäfte. Sollte die Kommission mit ihrem Vorgehen gegen die Beschränkungen Erfolg haben, dann könne das auch Folgen für andere Anbieter haben.

Apple selbst erklärte, die Firma hätte stets einen einheitlichen iTunes-Shop für alle Länder vorgezogen. Musikanbieter hätten jedoch auf urheberrechtliche Grenzen verwiesen. EU-Ideen für einheitliche Lizenzen sind bisher gescheitert.

„Which?“ hatte beklagt, dass iTunes-Kunden in Frankreich und Deutschland Titel für 99 Cent kaufen können, britische Kunden aber mit 79 Pence (knapp 1,20 Euro) deutlich mehr zahlen müssten. Die Kommission gab nicht an, welche der vier großen Musikanbieter EMI, Warner, Sony BMG oder Universal betroffen sind.

Apple und die Musikanbieter haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Sollte die Kommission dann weiter einen Verstoß sehen, könnte sie ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Denkbar sind zudem Auflagen.

Die Kommission betonte, das Verfahren richte sich nicht gegen Apples Kopierbeschränkungen. Auch werde Apple keine marktbeherrschende Stellung zugeschrieben. Damit würden besondere Verpflichtungen einhergehen.

Der Fall hat nichts mit dem Plan des weltweit drittgrößten Musik-Konzern EMI mit Stars wie Robbie Williams, den Rolling Stones und Pink Floyd zu tun, über iTunes Titel auch ohne Kopierschutz zu verkaufen. In einigen Wochen soll das EMI-Angebot dann auch bei anderen Online-Plattformen erhältlich sein. Die Kommission verwies aber darauf, dass die Preisunterschiede zwischen dem britischen Shop und jenen in anderen EU-Staaten auch bei dem neuen Angebot weiter bestehen.

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