Nach den Tiroler Vorschriften dürften Ausländer nur Skiunterricht für Kunden leisten, die mit ihnen zusammen aus anderen Ländern anreisen. Dies beschränke die EU-Dienstleistungsfreiheit, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag.
Die Beschränkung in Tirol benachteilige ausländische im Verhältnis zu Tiroler Skilehrern, die alle Kunden annehmen dürfen, erklärte die EU-Kommission. Die Anforderungen seien “weder verhältnismäßig noch notwendig”.
Vorschriften für Sicherheit erforderlich
Bei dem Brief aus Brüssel handelt es sich um eine Ergänzung zu einem bereits vor einem Jahr abgeschickten Mahnschreiben. Österreich habe seither zusätzliche Argumente vorgebracht, wonach die betreffenden Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in Hochgebirgsgebieten erforderlich seien, erklärte die EU-Kommission.
Vorschrift nicht gerechtfertigt
Die EU-Behörde entgegnete nunmehr, sie habe diese Argumente geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass die Tiroler Rechtsvorschriften nicht gerechtfertigt seien. Im Rahmen der EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen würden “andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, spezielle sicherheitsbezogene Qualifikationen von ausländischen Skilehrern zu überprüfen, ohne den Zugang zu einem Teil des Marktes zu blockieren”. (APA)