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Essensgutscheine nun auch im Homeoffice gültig

Essens-Abholung oder -Lieferung kann nun mit den Gutscheinen des Arbeitgebers bezahlt werden.
Essens-Abholung oder -Lieferung kann nun mit den Gutscheinen des Arbeitgebers bezahlt werden. ©pixabay.com (Sujet)
Für die Verpflegung während der Arbeit gibt es steuerliche Anpassungen. Konkret davon betroffen sind Essengutscheine und Geschäftsessen.

Essensgutscheine gelten nun auch im Homeoffice, womit Arbeitnehmer auch bei Essens-Abholung oder -Lieferung mit den Gutscheinen ihres Arbeitgebers bezahlen können.

Die Regelung vom Vorjahr, dass Geschäftsessen mit 75 statt 50 Prozent steuerlich absetzbar sind, ist hingegen mit Jahresende ausgelaufen, teilte heute das Finanzministerium mit.

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(APA/Red)

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