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Renate Burtscher weiß worauf es beim Gebrauchtwagenkauf ankommt.
Renate Burtscher weiß worauf es beim Gebrauchtwagenkauf ankommt. ©VOL.AT/ AK Vorarlberg - Jürgen Gorbach; Canva, Symbolbild

"Es gibt nach wie vor Autohändler, die ungültige Klauseln im Vertrag haben"

Ungültige Vertragsklauseln, unerwartete Mängel und Streit mit dem Händler über nicht eingehaltene Versprechen – der Gebrauchtwagenkauf birgt oft unerwartete Tücken. Doch wie oft kommen derartige böse Überraschungen in Vorarlberg vor und was gilt es beim Autokauf zu beachten?
Dornbirner kämpft nach Autokauf mit Kiesplatzhändler

Die Freude über ein neues Auto hält nicht immer lange. Wenn schon nach kurzer Zeit große Reparaturen anstehen, ist oft die Wut groß. Das zeigt der Fall von Domi, über den VOL.AT kürzlich berichtete.

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Domi Kießplatz
Domis Fall zeigt, dass man beim Autokauf die Augen offen halten lassen soll. ©VOL.AT/Dennis Strobel

Er kaufte sich ein Auto bei einem Kiesplatzhändler in Vorarlberg für 8.500 Euro. Nur wenige Wochen nach dem Kauf begann für den 21-Jährigen Albtraum mit ständigen neuen Mängeln und Problemen mit dem Händler.

Täglich mehrere Anfragen bei der Arbeiterkammer

Handelt es sich dabei um einen Einzelfall oder kommen derartige Probleme öfters vor? "Es melden sich viele Konsumenten, die immer das eine Problem berichten", sagt Renate Burtscher von der Konsumentenberatung der AK Vorarlberg im VOL.AT-Interview. Unmittelbar nach dem Kauf der Fahrzeuge würden Mängel auftreten. Etwa fünf bis sechs Anfragen zu KFZ-Käufen und -Reparaturen bekommt sie täglich neben den anderen Themengebieten Telekommunikation, Reiserecht und Versicherungsrecht, die sie ebenfalls betreut. Dabei betont sie jedoch, dass neben ihr noch mehrere andere Kollegen KFZ-Anfragen beantworten.

Je älter das Auto, desto höher das Risiko

Dabei verweist Burtscher darauf, dass nicht nur gebrauchte Fahrzeuge von schnell auftretenden Mängeln betroffen sind. Auch bei neuen Fahrzeugen gäbe es Probleme. Sie vergleicht moderne Autos mit Computer, bei denen schon eine Kleinigkeit dazu führen kann, dass der Pkw steht. Von geringfügigen Mängeln, die mit einem kleinen finanziellen Aufwand behoben werden können bis zu massiven technischen Problemen ist bei den Anfragen alles dabei. Eines ist aber klar: "Je älter das Fahrzeug und je mehr Kilometer es zurückgelegt hat, desto höher ist das Risiko, dass ein Problem auftreten kann."

Wenn ein Problem auftritt

Wenn wirklich ein Mangel vorkommt, kann der gewählte Verkäufer in Sachen Gewährleistung ausschlaggebend sein. "Ich will nicht per se ausschließen, dass beim Kiesplatzhändler ein Problem geben muss", sagt sie. Allerdings sei es wichtig zu unterscheiden, ob der Händler ausschließlich mit Autos handelt oder auch eine eigene Werkstatt betreibt. Dies hat oft Einfluss auf das technische Fachwissen. "Wenn der Verkäufer keine Reparaturwerkstätte hat, dann ist das Risiko größer, dass er eher dazu geneigt sind, sich aus der Verantwortung zu ziehen und sofort die Konsumenten ablehnt", so Burtscher. Auch bei Garagen mit Werkstätte kann natürlich ein Gewährleistungsmangel abgewiesen werden. "In der Regel tun sie das aber erst, nachdem sie die Fahrzeuge entsprechend geprüft haben."

Wo es noch ein klarer Unterschied bezüglich Gewährleistung gibt: Privatverkauf versus Verbrauchergeschäft. Wenn ein gewerblicher Verkäufer ein Gebrauchtwagen verkauft, kann er die zweijährige Gewährleistungsfrist zwar kürzen, jedoch nicht komplett ausschließen. Privatverkäufern ist dies hingegen möglich.

"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"

Damit man dann keine böse Überraschung erlebt, gilt laut Burtscher schon vorab: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser." Die Expertin gibt Käufern für die Schadensminimierung den Rat, sich im Voraus den Händler anzuschauen. Zusätzlich rät sie zu Käufern einen Preisvergleich, sich eine Zweitmeinung einzuholen, eine Ankaufsuntersuchung zu machen und den Vertrag vor dem Unterschreiben prüfen zu lassen. "Danach ist es zu spät", meint sie. Denn ein Rücktrittsrecht gibt es beim Kauf vor Ort im Gegensatz zum Onlinekauf nämlich nicht.

Renate Burtscher
Renate Burtscher ist Konsumentenberaterin bei der AK und ist auf KFZ spezialisiert.

"Finger weg!"

Wenn ein Händler einem die Überprüfung in einer Autofachwerkstätte ausreden möchtet, dann gibt sie den Tipp: "Finger weg!" Sie begründet dies folgend: "Jeder, der etwas zu verbergen hat, wird die Untersuchung meiden."

Doch warum ist die Ankaufsüberprüfung wichtig? Um den Zustand des Autos nach der Zustandsklassenbewertung ÖNORM V 5080 vorab festzuhalten. Der Zustand wird in neuwertig, gut, genügend fahrbereit und nicht genügend fahrbereit eingestuft. "Ich kann ein Wrack kaufen, wenn ich ein Bastler bin. Dann werde ich mir aber schwer tun mit der Umsetzung der Gewährleistung." Deswegen ist wichtig, vertraglich festzulegen, in welchem Zustand das Auto verkauft wird um später dann auftretende Mängel beweisen zu können.

Beweisproblematik nach mündlichen Abmachungen

Auch sollen alle Abmachungen in einem Vertrag festgehalten werden. Denn im Streitfall kommt es dann oft zu einer Beweisproblematik. Sie erzählt von Verkäufern, die sich dann oft nicht mehr erinnern wollen, welche Vereinbarungen sie vorab getroffen haben.

Unternehmer mit ungültigen Klauseln: "Nicht seriös"

Und auch wenn die Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, muss der Vertrag vorab geprüft werden. "Es gibt nach wie vor Händler, die ungültige Klauseln im Vertrag haben", sagt sie. Wie etwa, dass die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen wird. "Es gibt ganz dreiste Händler, die hineinschreiben ohne Garantie oder Ausschluss der Gewährleistung", kritisiert sie. Der Ausschluss der Gewährleistung zur Gänze ist in einem Verbrauchervertrag jedoch nicht möglich, eine Reduktion hingegen schon.

Unternehmer, die sich solcher Klauseln bedienen, sind in meinen Augen nicht seriös." Sie verweist auf den Service der AK, welche bei der Überprüfung des Vertrages unterstützt.

Zudem gibt sie den Tipp, sich über Plattformen schlau zu machen. Ein Preisvergleich von Pkw mit dem selben Modell, Baujahr und Kilometerstand liefert Anhaltepunkte für die Einschätzung.

(VOL.AT)

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