Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Sozialministerium am Donnerstag in die Begutachtung geschickt hat, berichtet “Der Standard” am Freitag. Künftig werden die AMS-Mitarbeiter auch abfragen können, ob an einem Wohnort noch weitere Personen gemeldet sind. Damit soll festgestellt werden können, ob der Lebensmittelpunkt eines Arbeitslosen tatsächlich in Österreich liegt.
Notstandshilfe: Strengere Kontrolle, wer im Haushalt lebt
Bei der Notstandshilfe will man besser kontrollieren können, ob nicht Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, unterschlagen wurden – Notstandshilfe wird nämlich nur gewährt, wenn ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten wird.
Weitere AMS-Änderung bei Kurzarbeit
Eine weitere geplante Änderung betrifft die Kurzarbeit: Ab 2017 bekommen Firmen wieder eine großzügigere Förderung. Die Betriebe müssen nämlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter in voller Höhe zahlen, auch wenn diese die Arbeit reduziert haben. Derzeit bekommen sie nur einen Teil ihrer Mehrkosten ersetzt, künftig werden sie ab dem fünften Monat voll ersetzt, bei Mitarbeitern, die eine Weiterbildung machen, sogar ab dem ersten Monat. Außerdem wird auch die maximale Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate verlängert.
(apa/red)