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Erste Anträge auf Netzsperren nach OGH-Urteil

Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach Internetprovider verpflichtet werden können, den Zugriff auf Webseiten mit illegalen Inhalten zu sperren, haben UPC, Drei, T-Mobile und A1 nun die ersten Anträge erhalten. Demnach verlangt der Verein für Antipiraterie (VAP) die Zugangssperre für kinox.to, movie4k.to sowie piratebay.se, berichtet das Technologie-Newsportal futurezone.at.


“Mit gestrigem Datum sind die Schreiben an vier große Provider verschickt worden mit einer Aufforderung zur Sperre von einer kleiner Anzahl von Webseiten”, so VAP-Geschäftsführer Werner Müller. Den heimischen Anbietern wird dabei eine Frist mit 1. August gesetzt. Damit solle erreicht werden, dass sich die Provider noch diese Woche mit dem VAP an einem Tisch setzen. “Es finden bereits am Donnerstag erste Gespräche statt”, erklärte Müller.

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